Bayern: Landespflegegeld auch bei Hilfe zur Pflege

Das bayerische Landespflegegeld wird nun auch bei einer Finanzierung der Pflegekosten mit der Hilfe zur Pflege ausgezahlt. Dies erklärte die zuständige Ministerin im Juli 2018 per Pressemeldung des bayerischen Gesundheitsministeriums.

„Klar ist: Das Bayerische Landespflegegeld wird ungeschmälert in der vollen Höhe von jährlich 1.000 Euro an alle Berechtigten ausgezahlt werden. Es wird keine Anrechnung der Hilfe zur Pflege geben.“ so die Ministerin.


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Über Jochen Radau

Als Sozialpädagoge befasse ich mich bereits seit dem Jahr 2004 durch meine Tätigkeit in einer MS-Beratungsstelle für Angehörige und MS-Betroffene auch mit Fragen rund um die Pflegeversicherung und die Pflegeeinstufung. Auf pflegegeld-info.de habe ich die wichtigsten Fakten zur Pflegeversicherung zum Nachlesen zusammengefasst.