Die sogenannte Corona Familienauszeit ist eine bezuschusste Urlaubsmöglichkeit für Familien. Das Programm wurde vom Bundesfamilienministerium geschaffen und wird am 31.12.2022 enden. Die Familienauszeit richtet sich an Familien mit kleinem Einkommen oder Familien, die ein Familienmitglied mit Behinderung haben. Der Urlaub kann nicht in jeder beliebigen Unterkunft verbracht werden, sondern nur in bestimmten Familienerholungsstätten. Diese sind oftmals barrierefrei und teilweise mit Pflegebetten ausgestattet. Die Familienauszeit ist somit an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Anzeige
Vergünstigter Familienurlaub in gemeinnützigen Erholungseinrichtungen für Familien mit kleinerem Einkommen
Die Familienerholungsstätten sind oftmals barrierefrei und mit Pflegebetten in einzelnen Zimmern ausgestattet (siehe dazu diesen früheren Beitrag zu den Familienerholungstätten: Zuschuss für Urlaub mit Pflegebett). Die Familienferienzeit ist für Familien mit geringen Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung möglich. Ziel ist es, den Familien eine Möglichkeit zur Erholung von den pandemiebedingten Belastungen zu ermöglichen. Der Zuschuss für die Familienferienzeit wird direkt an die Gemeinnützige Familienferienstätten und weitere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Unterkünfte gegeben. Dadurch bezahlen die Familien stark vergünstigte Aufenthaltskosten für ihre Übernachtung und die Verpfegung. Der Aufenthalt kostet im Jahr 2021 und 2022 somit nur etwa 10% der regulären Kosten.
Die Voraussetzungen für die Corona Familienauszeit
- Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
- Oder: Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben. Und das Vermögen der Familie liegt unter 15.500 Euro pro Haushaltsmitglied. Das Ministerium nennt folgende Beispiele:
- Einkommen bis 5576 Euro brutto für ein Paar mit zwei Kindern (3, 8 Jahre)
- Einkommen bis 4340 Euro brutto für ein Paar mit einem Kind (3)
- Einkommen bis 4958 Euro brutto im Monat für Alleinerziehende mit zwei Kindern (6, 14)
- Einkommen bis 3466 Euro brutto im Monat für Alleinerziehende mit einem Kind (6 Jahre)
- Oder: Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Oder: Sie als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Das Bundesfamilienministerium hat einen Onlinecheck erstellt, mit dem man leicht prüfen kann, ob man eine der Voraussetzungen erfüllt. Auch die Einkommensgrenze kann mit dem Rechner ermittelt werden: Online Check des Bundesministeriums
Welche Unterkünfte beteiligen sich an dem Programm?
Die Familienauszeit kann direkt bei den beteiligten Familienerholungseinrichtungen gebucht werden. Eine Onlineübersicht gibt es hier auf der Seite des Bundesfamilienministeriums:
Anzeige
Onlineübersicht der beteiligten Familienerholungstätten
Die Bundesregierung hat für Fragen zur „Corona-Auszeit für Familien“ eine kostenlose Beratungs-Hotline eingerichtet, die vom Verband der Kolpinghäuser e.V. betrieben wird.
Die Telefonnummer lautet 0800 866 11 59. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr
Anfragen können auch per E-Mail gestellt werden: familienferienzeiten@kolpinghaeuser.de