Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht eine Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2021. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist möglich.
(Aktualisierung) Im November 2020 wurde ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 bekannt. Die Verbraucherzentrale, der Tagesspiegel und weitere Internetportale berichten aktuell darüber. Nachfolgend sind die geplanten Verbesserungen in der häuslichen Pflege beschrieben.
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Pflegereform 2021 – Eckpunktepapier
- Das Pflegegeld, die ambulante Pflegesachleistung und die Tagespflege sollen zum 1. Juli 2021 um 5 Prozent und ab 2023 jährlich in Höhe der Inflationsrate erhöht werden.
- Die Pauschale für Pfleghilfsmittel soll auf 60€ steigen.
- Die Pauschalen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sollen zu einer Entlastungspauschale von insgesamt 3300€ pro Jahr zusammengefasst werden.
- Quelle: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/11/15/pflegereform-2021/
Die geplante Pflegegelderhöhung von 5% würde sich in bei Pflegegrad 2-5 ab dem 01.07.2021 wie in den folgenden Tabellen berechnet auswirken:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
bisher monatlich | - | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
ab 01.07.2021 monatlich | - | 331 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
bisher monatlich | - | 689€ | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
ab 01.07.2021 monatlich | - | 723 € | 1362 € | 1692 € | 2094 € |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
bisher monatlich | - | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995€ |
ab 01.07.2021 monatlich | - | 723 € | 1362 € | 1692 € | 2094 € |
Wann wird das Pflegegeld erhöht?
Bei genauerer Betrachtungsweise findet sich im §30 des SGB XI ein Regelungswerk für eine Pflegegelderhöhung. Der Paragraf bestimmt erstmals für 2020 eine Überprüfung der Erhöhung des Pflegegeldes in Abhängigkeit der Preisentwicklung der letzten drei Jahre. Die Bundesregierung muss demnach alle drei Jahre die Anpassung des Pflegegeldes anhand der Preisentwicklung prüfen. Der Bundestag kann mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Januar des Folgejahres, also erstmals 2021 die Leistungen und damit das Pflegegeld erhöhen.
Wie ist der Rahmen einer Pflegegelderhöhung?
Es gibt einige Rahmenbedingungen, die bezüglich einer Pflegegelderhöhung einzuhalten sind:
- Orientierungswert für eine notwendige Anpassung der Pflegeleistungen ist die Preisentwicklung der letzten drei Kalenderjahre.
- Bei der Prüfung können die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
- Der Anstieg der Pflegeleistungenleistungen darf nicht höher ausfallen als die Bruttolohnentwicklung im gleichen Zeitraum.
- Der Bundesrat muss zustimmen.
- Eine Notwendigkeit für die Pflegegelderhöhung wird alle drei Jahre überprüft, das bedeutet erstmals 2020, dann 2023, 2026, 2029 und so weiter.
- Kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Pflegeleistungen erhöht werden sollen, dann kann dies zum 1. Januar 2021, 2024, 2027, 2030 usw. erfolgen.
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