Pflegegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 …

Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht die nächste Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2024. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist dann möglich.

Nach diesem Turnus hätte 2021 die letzte Pflegegelderhöhung erfolgen können. Doch im Juni 2021 nahm die Bundesregierung die Pläne einer Verbesserung der Leistungen im Rahmen einer Pflegegelderhöhung zurück und konzentrierte sich dann auf das GVWG, ein Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung. Als Ergebnis kam eine 5%-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% ab 01.01.2022 heraus.

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Wann wird das Pflegegeld erhöht?

Bei genauerer Betrachtungsweise findet sich im §30 des SGB XI das Regelungswerk für eine regelmässige Pflegegelderhöhung. Der Paragraf bestimmt erstmals für 2020 eine Überprüfung der Erhöhung des Pflegegeldes in Abhängigkeit der Preisentwicklung der letzten drei Jahre. Die Bundesregierung muss demnach alle drei Jahre die Anpassung des Pflegegeldes anhand der Preisentwicklung prüfen. Der Bundestag kann mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Januar des Folgejahres die Leistungen und damit das Pflegegeld erhöhen. Das wäre 2021 gewesen, dazu kam es jedoch nicht.

 

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Wie ist der Rahmen einer Pflegegelderhöhung?

Es gibt einige Rahmenbedingungen, die bezüglich einer Pflegegelderhöhung einzuhalten sind:


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  • Orientierungswert für eine notwendige Anpassung der Pflegeleistungen ist die Preisentwicklung der letzten drei Kalenderjahre.
  • Bei der Prüfung können die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
  • Der Anstieg der Pflegeleistungenleistungen darf nicht höher ausfallen als die Bruttolohnentwicklung im gleichen Zeitraum.
  • Der Bundesrat muss zustimmen.
  • Eine Notwendigkeit für die Pflegegelderhöhung wird alle drei Jahre überprüft, das bedeutet erstmals 2020, dann 2023, 2026, 2029 und so weiter.
  • Kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Pflegeleistungen erhöht werden sollen, dann kann dies in den kommenden Jahren zum 1. Januar 2024, 2027, 2030 usw. erfolgen.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.