Ab dem 01. Januar 2022 steigen die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste um 5% an, eine Pflegegelderhöhung gibt es 2022 jedoch nicht. Das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige bleibt leider unverändert. Die Kurzzeitpflege steigt. Und für Bewohner von Pflegeheimen sinkt ab 2022 der Eigenanteil. Das Pflegegeld für die häusliche Pflege bleibt 2022 gleich.
Die konkreten Veränderungen bei den Leistungen sind folgende:
- Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent, siehe Tabelle unten.
- Kurzzeitpflege: die Leistung für die Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent auf dann 1774 € erhöht.
- Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim. In den ersten drei Jahren des Aufenthalts steigt der Zuschuss der Pflegekassen zu den Restkosten von anfangs 5 Prozent auf dann 70 Prozent an.
Alle Neuerungen sind in diesem Beitrag erläutert.
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation ab 01.01.2022
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 724 | 1363 | 1693 | 2095 |
Quelle: AOK
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Wird eine ambulante Pflege durch eine Sozialstation benötigt, dann besteht anstelle des Pflegegeldes ein Anspruch auf einen höheren monatlichen Betrag, der in Form einer Pflegesachleistung verrechnet wird. Diese Pflegesachleistung verrechnen die gesetzlichen Pflegekassen direkt mit den ambulanten Pflegediensten. Private Pflegekassen arbeiten dagegen mit Rückerstattungen.
Kombinationsleistung steigt damit ebenfalls an
Wenn die Leistungen für die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst ansteigt, hat dies geringfügige Auswirkungen auf die Berechnung der Kombinationsleistungen. Die Kombinationsleistung wird in Form eines Rest-Pflegegeldes ausgezahlt, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden.
Kurzzeitpflege wird um 10% erhöht
Auch der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen wird zum 01.01.2022 um 10 Prozent auf dann 1774 € erhöht.
Kurzzeitpflege in stationärer Einrichtung, Sachleistung ab 01.01.2022
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
jährlich | – | 1774 | 1774 | 1774 | 1774 |
jährliche Beträge für maximal 8 Wochen Dauer. Ein zusätzlicher Betrag von 1612 € aus Mitteln der Verhinderungspflege kann beantragt werden, somit sind ab 2022 pro Jahr bis zu 3386 € für Kurzzeitpflege verwendbar. Auch eine Verwendung des Entlastungsbetrags ist möglich.
Stationäre Pflege im Pflegeheim ab 2022
In der Tabelle ist die Höhe der Zuschüsse der Pflegekassen für die Pflegekosten im Pflegeheim dargestellt. In manchen Fällen kommt der Sozialhilfeträger mit der Hilfe zur Pflege für die Restkosten auf.
Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 125 | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |
Für die vollstationäre Pflege wird der zu zahlende Eigenanteilab 01.01.22 weniger. Die Pflegeversicherung springt mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt.
Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten Aufenthalt 70 Prozent.