Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht ab 2022 für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein Betrag von 1774€ (bis 2021: 1612€) zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Die Kurzzeitpflege kann damit eine absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre. Kurzzeitpflege ab 2022: 1774€ pro Jahr weiterlesen
Thema: Pflegereform 2022
Pflegereform erhöht die Leistungen für ambulante Pflege & Kurzzeitpflege und senkt Eigenanteile für Pflegeheimbewohner ab 2022
Ab dem 01. Januar 2022 steigen die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste um 5% an, eine Pflegegelderhöhung gibt es 2022 jedoch nicht. Das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige bleibt leider unverändert. Die Kurzzeitpflege steigt. Und für Bewohner von Pflegeheimen sinkt ab 2022 der Eigenanteil. Das Pflegegeld für die häusliche Pflege bleibt 2022 gleich.
Die konkreten Veränderungen bei den Leistungen sind folgende:
- Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent, siehe Tabelle unten.
- Kurzzeitpflege: die Leistung für die Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent auf dann 1774 € erhöht.
- Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim. In den ersten drei Jahren des Aufenthalts steigt der Zuschuss der Pflegekassen zu den Restkosten von anfangs 5 Prozent auf dann 70 Prozent an.
Alle Neuerungen sind in diesem Beitrag erläutert.
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation ab 01.01.2022
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 724 | 1363 | 1693 | 2095 |
Quelle: AOK