Umbau und Pflegeleistungen

7 Zuschüsse für barrierefreies Bad und Umbauen

Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000 € in vielen Fällen nur einen verhältnismässig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt. Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage.

Dabei sind einzelne Zuschüsse miteinander kombinierbar, d.h. die Förderungen können sich aufsummieren.

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Treppenlift Angebote einholen

Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können bis zu 4000 € für einen Treppenlift übernommen werden. Neben den 4000€ sind weitere Zuschüsse möglich, dies wird in dem Beitrag Acht Zuschüsse für barrierefreies Bauen beschrieben.

Zusätzlich zum Antrag ist immer ein Kostenvoranschlag notwendig.  Ein Angebot für einen Treppenlift kann bequem über das nachfolgende Formularangefordert werden. Es stammt von unserem Kooperationspartner Liftstar, mit der wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Nach ausfüllen des Formulars wird Sie ein Mitarbeiter anrufen. Um ein Angebot zu erstellen wird ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Es kommt dann ein Außendienstmitarbeiter vorbei, der sich die Situation anschaut, Sie berät, die Treppe vermisst und Ihnen auf Basis der Situation und Wünsche ein konkretes Angebot erstellt. Die Beratung und die Vor-Ort-Termine sind kostenfrei und unverbindlich.

Ich habe die Beratung durch Treppenliftfirmen bereits als sehr hilfreich erlebt. Sie können schnell einschätzen, welcher Lift geeignet und was zu beachten ist.



Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen wie z.B. einzelne behindertengerechte Umbauten im Badezimmer oder den Einbau eines Treppenlifters mit einem Zuschuss bis zu 4000 €. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muß.

Zusätzlich muss eine Sozialstation die Umbaumaßnahme  befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weiterlesen