Die Pflege eines Angehörigen ist in der Regel immer mit einer großen Belastung für die Pflegepersonen verbunden. Was tun, wenn man als pflegender Angehöriger kurzfristig ausfällt oder eine Auszeit benötigt?
Die Verhinderungspflege soll pflegender Angehörige stunden- oder tageweise (z.B. für private Anlässe oder Urlaub) entlasten oder im Krankheitsfall der Pflegeperson eine Ersatzpflege finanzieren. Die Verhinderungspflege kann ab 2025 mit bis zu 1685 € im Jahr die häusliche oder stationäre Pflege durch eine weitere Person oder einen Pflegedienst bezuschussen. Der Betrag von 1685 € ist als ein jährlich zur Verfügung stehendes Budget zu verstehen.
Verhinderungspflege = Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Die Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse als „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ zu beantragen. Neben einem Stundensatz können auch Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Die Verhinderungspflege kann folgende pflegererischen Konstellationen finanzieren:
- die Pflege durch eine privaten Pflegeperson. Dazu wird eine Stundenpauschale mit der Pflegeperson vereinbart und diese mit der Pflegekasse abgerechnet.
- einen ambulanten Pflegedienst (Sozialstation)
- eine stationären Pflegeeinrichtung
- eine legal angemeldete 24 Stunden Pflegekraft
Wird eine private Pflegeperson organisiert, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, werden die Kosten pro Jahr bis zur 1,5-fachen Höhe des laufenden monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades übernommen.
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Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch nahe Angehörige ab 2025
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
jährlich | – | 347 | 599 | 800 | 990 |
maximale jährliche Beträge zuzüglich des halben Pflegegeldes für max. 6 Wochen
Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch sonstige Personen ab 2025
Bei der Pflege durch sonstige Personen wird in der Zeit der Verhinderungspflege das Pflegegeld zur Häfte weitergezahlt und die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 1685€ pro Jahr übernommen.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
jährlich | – | 1685 | 1685 | 1685 | 1685 |
Voraussetzungen
- Es wurde mindestens Pflegegrad 2 anerkannt.
- Der Pflegebedürftige wurde vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt. Diese Wartezeit entfällt ab 1. Juli 2025.
Stundenweise Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wird die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden täglich benötigt, so wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Die Leistung der Verhinderungspflege kann auf beliebig viele Tage verteilt werden. Die Begrenzung der Leistung auf 42 Tage im Jahr betrifft nur die Tage, an denen mehr als 8 Stunden Verhinderungspflege stattfindet.
Kombination mit Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag möglich
Im Fall einer stationären Pflege in einem Pflegeheim ist die Verhinderungspflege mit dem halben Budget der Kurzzeitpflege kombinierbar, dadurch steigt der maximale jährliche Betrag auf 2612 €. Die Kombination mit dem halben Kurzzeitpflegegeld ist auch bei Pflege durch eine Privatperson möglich, wenn Fahrtkosten oder Verdienstausfall nachgewiesen werden können. Diese Regelung gilt noch bis 30. Juni 2025 und wird dann durch den sogenannten gemeinsamen Jahresbeitrag abgelöst.
Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit wird für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung stehen, der flexibel für beide Leistungsarten einsetzt werden kann. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden dann entfallen. Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.
Auch der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann eingesetzt werden, um das Budget für die Verhinderungspflege aufzustocken.
24 Stunden Pflege zu Hause
Unter die Kategorie der Ersatzpflege durch sonstige Personen zählen auch legal angemeldete Pflege- oder Betreuungskräfte aus Osteuropa. Mit der Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann hierfür zusätzlich zum Pflegegeld ein maximaler jährlicher Zuschuss von 2612 € zusammenkommen.
Ein Formular eines Vermittlungs-Dienstleisters finden Sie hier auf unserer Seite: Angebot für 24 Stunden Pflege zu Hause einholen