Thema: Pflegegrad 1

Ein Sudoku.

Pflegegeldrechner: Pflegegeld bei Kombinationsleistung 2025

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz regelt, dass zum 01.01.2025 alle Pflegeleistungen um 4,5% gegenüber dem Stand von 2024 steigen. Deshalb stelle ich hier eine aktualisierte Version unseres Rechners für die Kombinationspflege zur Verfügung.

Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden. Pflegegeldrechner: Pflegegeld bei Kombinationsleistung 2025 weiterlesen

Unterstützungspflege: Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Nach schwerer Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer anderen ambulanten Behandlung im Krankenhaus kann ganz plötzlich für eine bestimmte Zeit eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe notwendig sein. Seit 2016 kann die Krankenkasse für eine bestimmte Zeit einen Teil der Kosten auch ohne Pflegegrad übernehmen. Seit 2018 wurde diese Leistung ausgeweitet, so dass sie auch auch bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt vom Arzt verordnet werden kann. Im Jahr 2021 wurde die Übergangspflege weiter ausgebaut und kann seitdem für bis zu zehn Tage im Krankenhaus erfolgen, wenn die Pflege im Anschluss nicht anders sichergestellt werden kann.

Hier wird erklärt wie diese sogenannte Unterstützungspflege (vorher Übergangspflege) funktioniert und welche Leistungen bezahlt werden können. Unterstützungspflege: Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad weiterlesen

Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 mit Entlastungsbetrag

Mit dem Entlastungsbetrag gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse zu finanzieren.Die Höhe des Entlastungsbetrages beträgt steigt 2025 von 125 € auf 131 € an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1. In der Regel akzeptiert die Pflegekasse jedoch nur Haushaltshilfen von anerkannten Anbietern, wie z.B. eines Pflegedienstes. In den meisten Bundesländern besteht die zusätzliche Möglichkeit, dass auch registrierte Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen den Entlastungsbetrag abrechnen können.

Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe und auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Für die Abrechung einer Haushaltshilfe mit der Pflegekasse gibt es folgende Möglichkeiten. Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 mit Entlastungsbetrag weiterlesen

Einweghandschuhe

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf

Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).

Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
  • Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Lagerungskissen, Hausnotruf usw.).

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Pflegegelderhöhung 2024

Zum 01.01.2024 wurde das Pflegegeld erhöht und ab 2025 die Verwendung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibler gestaltet . Auch die Zuschläge, welche die Pflegekassen für Heimbewohner bezahlen, stiegen an. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die betreffenden Inhalte des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit.

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Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Auch ohne Pflegegrad  besteht für pflegende Angehörige, Angehörige von hilfsbedürftigen Personen und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Pflegekasse der hilfsbedürftigen Person übernommen und ein Pflegegrad muss dafür nicht vorliegen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden. Die gesetzliche Grundlage für die kostenlosen Pflegekurse und häusliche Schulungen ist §45, SGB XI:
„Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. …“


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Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht

Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus, denn sie wurde lediglich als eine Teilversicherung geschaffen. Das Pflegegeld und alle weiteren Leistungen sollten daher immer nur als Zuschuss gesehen werden.

In manchen Fällen kann oder muß auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:

  • falls bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
  • falls eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
  • falls keine Krankenversicherung besteht
  • falls die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist (mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre), z.B. bei anerkannten Asylbewerbern.

Dazu wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht weiterlesen

7 Zuschüsse für barrierefreies Bad und Umbauen

Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000 € in vielen Fällen nur einen verhältnismässig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt. Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage.

Dabei sind einzelne Zuschüsse miteinander kombinierbar, d.h. die Förderungen können sich aufsummieren.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen wie z.B. einzelne behindertengerechte Umbauten im Badezimmer oder den Einbau eines Treppenlifters mit einem Zuschuss bis zu 4000 €. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muß.

Zusätzlich muss eine Sozialstation die Umbaumaßnahme  befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weiterlesen

Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch

Um Leistungen wie zum Beispiel Pflegegeld von der Pflegekasse zu erhalten muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Diese Begutachtung kann nur nach einer Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgen.

Die Pflegeversicherung hat 2017 fünf Pflegegrade eingeführt, welche die bisherigen Pflegestufen ersetzen.

Die neue Begutachtung (NBA) der Pflegebedürftigkeit und die daraus folgende Berechnung der Pflegegrade sind umfangreich. Vor einer anstehenden Begutachtung sollte man sich intensiv darauf vorbereiten. Dazu kann ein Pflegetagebuch dienen, auf welches wir unten im Beitrag verweisen. Außerdem sollte bei der Begutachtung ein Angehöriger mit dabei sein. Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch weiterlesen