Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden. Pflegegeldrechner: Pflegegeld bei Kombinationsleistung 2024 weiterlesen
Thema: Pflegegrad 1
Pflegegelderhöhung ab 2024
Zum 01.01.2024 wird das Pflegegeld erhöht und ab 2025 die Verwendung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibler gestaltet . Auch die Zuschläge, welche die Pflegekassen für Heimbewohner bezahlen, steigen an. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die betreffenden Inhalte des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
125 € für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 mit Entlastungsbetrag
Mit dem Entlastungsbetrag gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe mit monatlich 125 € über die Pflegekasse zu finanzieren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1. In der Regel akzeptiert die Pflegekasse jedoch nur Haushaltshilfen von anerkannten Anbietern, wie z.B. eines Pflegedienstes. Seit dem Jahr 2021 wurde nach und nach in den meisten Bundesländern die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass auch registrierte Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen den Entlastungsbetrag abrechnen können.
Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe und auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen im Wert von 125 € im Monat finanziert werden. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Für die Abrechung einer Haushaltshilfe mit der Pflegekasse gibt es folgende Möglichkeiten. 125 € für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 mit Entlastungsbetrag weiterlesen
Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht
Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus, denn sie wurde lediglich als eine Teilversicherung geschaffen. Das Pflegegeld und alle weiteren Leistungen sollten daher immer nur als Zuschuss gesehen werden.
In manchen Fällen kann oder muß auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:
- falls bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
- falls eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
- falls keine Krankenversicherung besteht
- falls die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist (mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre), z.B. bei anerkannten Asylbewerbern.
Dazu wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht weiterlesen
7 Zuschüsse für barrierefreies Bad und Umbauen
Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000 € in vielen Fällen nur einen verhältnismässig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt. Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage.
Pflegegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 …
Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht die nächste Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2024. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist dann möglich.
Nach diesem Turnus hätte 2021 die letzte Pflegegelderhöhung erfolgen können. Doch im Juni 2021 nahm die Bundesregierung die Pläne einer Verbesserung der Leistungen im Rahmen einer Pflegegelderhöhung zurück und konzentrierte sich dann auf das GVWG, ein Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung. Als Ergebnis kam eine 5%-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% ab 01.01.2022 heraus.
Pflegegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 … weiterlesen
Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
Nach schwerer Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer anderen ambulanten Behandlung im Krankenhaus kann ganz plötzlich für eine bestimmte Zeit eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe notwendig sein. Seit 2016 kann die Krankenkasse für eine bestimmte Zeit einen Teil der Kosten auch ohne Pflegegrad übernehmen. Seit 2018 wurde diese Leistung ausgeweitet, so dass sie auch auch bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt vom Arzt verordnet werden kann. Im Jahr 2021 wurde die Übergangspflege weiter ausgebaut und kann seitdem für bis zu zehn Tage im Krankenhaus erfolgen, wenn die Pflege im Anschluss nicht anders sichergestellt werden kann.
Hier wird erklärt wie diese sogenannte Unterstützungspflege (vorher Übergangspflege) funktioniert und welche Leistungen bezahlt werden können. Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad weiterlesen
40€ für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).
Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
- Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Lagerungskissen, Hausnotruf usw.).
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen wie z.B. einzelne behindertengerechte Umbauten im Badezimmer oder den Einbau eines Treppenlifters mit einem Zuschuss bis zu 4000 €. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muß.
Zusätzlich muss eine Sozialstation die Umbaumaßnahme befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weiterlesen