Die sogenannte Corona Familienauszeit ist eine bezuschusste Urlaubsmöglichkeit für Familien. Das Programm wurde vom Bundesfamilienministerium geschaffen. Die Familienauszeit richtet sich an Familien mit kleinem Einkommen oder Familien, die ein Familienmitglied mit Behinderung haben. Der Urlaub kann nicht in jeder beliebigen Unterkunft verbracht werden, sondern nur in bestimmten Familienerholungsstätten. Diese sind oftmals barrierefrei und teilweise mit Pflegebetten ausgestattet. Die Familienauszeit ist somit an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht eine Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2021. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist möglich.
(Aktualisierung) Im November 2020 wurde ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 bekannt. Die Verbraucherzentrale, der Tagesspiegel und weitere Internetportale berichteten darüber. Nachfolgend sind die geplanten Verbesserungen in der häuslichen Pflege beschrieben.
Mitte März 2021 berichteten mehrere Internetportale, darunter auch der AOK-Verlag, dass bislang nur ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums existiert. An einem Referentenentwurf zur Pflegereform wird noch gearbeitet.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde schon 2017 der sogenannte Entlastungsbetrag auf monatlich 125 € festgesetzt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1.
Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen im Wert von 125 € im Monat finanziert werden. Bis 30. September 2020 gilt eine Corona-Sonderregelung, die für den Pflegegrad 1 auch die Kostenerstattung von Nachbarschaftshilfe ermöglicht (siehe unten). Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Für die Abrechung einer Haushaltshilfe mit der Pflegekasse gibt es folgende zwei Möglichkeiten. Entlastungsbetrag: 125 € für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 weiterlesen →
Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).
Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:
Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
Diese Woche hat mir eine an MS erkrankte Frau berichtet, dass die angekündigte MDK-Untersuchung zur Einstufung des Pflegegrades telefonisch durchgeführt wurde. Einen Tag zuvor hat mich jemand anderes informiert, dass sein MDK-Termin abgesagt wurde. Ich hielt das zuerst für eine kreative Idee der Pflegekasse und bin dann aber gleich auf die Gesetzesgrundlage gestoßen.
Die neuen Paragrafen im SGB IX gelten seit 28. März 2020 und tragen die Überschrift „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ (SGB IX, §§ 147 – 152). Die Regelungen sind bis 30. September 2020 befristet und können bei Bedarf verlängert werden.
Nach schwerer Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer anderen ambulanten Behandlung im Krankenhaus kann ganz plötzlich für eine bestimmte Zeit eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe notwendig sein. Seit 2016 kann die Krankenkasse für eine bestimmte Zeit einen Teil der Kosten auch ohne Pflegegrad übernehmen. Seit 2018 wurde diese Leistung ausgeweitet, so dass sie auch auch bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt vom Arzt verordnet werden kann.
Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung dieses Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diese Seite.
Kombinationsleistung
In vielen – vielleicht sogar den meisten – Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. In den Fällen, in denen der Pflegedienst die zur Verfügung stehenden Beträge für die Sachleistung bei ambulanter Pflege nicht vollständig ausschöpft, zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus (Kombinationsleistung).
Die Kombinationsleistung berechnet sich proportional. Das bedeutet, wenn z.B. 50% der Pflegesachleistung verwendet werden, beträgt das ausgezahlte Pflegegeld 50%. Wird die Sachleistung zu 90% ausgeschöpft, verbeleiben noch 10% des Pflegegeldes.
Unser Pflegegeldrechner ermittelt diesen Betrag.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Leistungsbeträge des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung bei ambulanter Pflege durch eine Sozialstation dar. Die entsprechende Höhe der Leistungen der Pflegekasse wird in den unteren beiden Zeilen ausgegeben.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad
1
2
3
4
5
monatlich
–
689€
1298 €
1612 €
1995 €
Bei Interesse an einer Einbindung des Pflegegeldrechners auf eigenen Internetprojekten können Sie uns eine E-Mail schreiben. Mit Angabe der Quelle und einem Link auf pflegegeld-info.de gestatten wir die Einbindung des Rechern kostenlos.
Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus, denn sie wurde lediglich als eine Teilversicherung geschaffen. Das Pflegegeld und alle weiteren Leistungen sollten daher immer nur als Zuschuss gesehen werden.
In manchen Fällen kann oder muß auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:
falls bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
falls eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
falls keine Krankenversicherung besteht
falls die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist (mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre), z.B. bei anerkannten Asylbewerbern.
Dazu wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht weiterlesen →
Ab Pflegegrad 1 besteht für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Krankenkasse/Pflegekasse übernommen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden.
Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000 € in vielen Fällen nur einen verhältnismässig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt.
Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage:
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