Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus, denn sie wurde lediglich als eine Teilversicherung geschaffen. Das Pflegegeld und alle weiteren Leistungen sollten daher immer nur als Zuschuss gesehen werden.
In manchen Fällen kann oder muß auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:
- falls bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
- falls eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
- falls keine Krankenversicherung besteht
- falls die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist (mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre), z.B. bei anerkannten Asylbewerbern.
Dazu wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht weiterlesen →