Thema: Tagespflege

Ein Pflegheim.

Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Der Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Die Tagespflege dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger. In diesem Fall würde der Pflegebedürftige dann z.B. an einem oder mehreren Tagen in der Woche für einige Stunden in einem Saal in einem Pflegeheim verbringen und dort in der Regel auch eine oder mehrere Mahlzeiten einnehmen. Das könnten dann Mittagessen und ein Nachmittagskaffee sein. Eine Tagespflege ist auch über die Nacht möglich. Ab 2025 steigen die maximalen monatlichen Beträge für die Tagespflege um 4.5% gegenüber 2024 an.
Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld weiterlesen