Thema: Landespflegegeld

Landespflegegeld Bayern: 1000€ pro Jahr ab Pflegegrad 2

Bayern hat seit 2019 ein sogenanntes Landespflegegeld in Höhe von 1000€ eingeführt. Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 erhalten. Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jährlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder Zuhause leben und versorgt werden. Das bayerische Landespflegegeld ist steuerfinanziert und sie ist keine Leistung der Pflegeversicherung.

Voraussetzungen für das Pflegegeld

  • Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
  • Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung
  • Pflegegrad 2 wurde vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt. Für das Landesamt existiert ein Pflegegeldjahr, welches vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres reicht. Landespflegegeld Bayern: 1000€ pro Jahr ab Pflegegrad 2 weiterlesen

Blindengeld-Landespflegegeld als monatliche Unterstützung

Das Blindengeld ist eine monatliche Hilfeleistung, die in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich geregelt ist und zum Teil auch ganz unterschiedlich bezeichnet wird (Blindengeld, Landespflegegeld, Sinnesbehindertengeld …). Es unterscheiden sich nicht nur die Geldbeträge voneinander, sondern auch der Kreis der Leistungsempfänger ist sehr unterschiedlich. Das Blindengeld ist ein Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehrausgaben und nicht zu verwechseln mit Leistungen wie dem Landespflegegeld Bayern oder dem Landespflegegeld in Rheinland-Pfalz. Es muss beantragt werden. Blindengeld-Landespflegegeld als monatliche Unterstützung weiterlesen