Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz regelt, dass zum 01.01.2025 alle Pflegeleistungen um 4,5% gegenüber dem Stand von 2024 steigen. Deshalb stelle ich hier eine aktualisierte Version unseres Rechners für die Kombinationspflege zur Verfügung.
Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung dieses Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diese Seite.
Kombinationsleistung
In vielen – vielleicht sogar den meisten – Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. In den Fällen, in denen der Pflegedienst die zur Verfügung stehenden Beträge für die Sachleistung bei ambulanter Pflege nicht vollständig ausschöpft, zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus (Kombinationsleistung).
Die Umstellung vom Pflegegeld für die häusliche Pflege auf die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse rechtzeitig vor der Inanspruchnahme beantragt werden. Dies geht telefonisch oder natürlich auch schriftlich.
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Die Kombinationsleistung berechnet sich proportional. Das bedeutet, wenn z.B. 50% der Pflegesachleistung verwendet werden, beträgt das ausgezahlte Pflegegeld 50%. Wird die Sachleistung zu 90% ausgeschöpft, verbleiben noch 10% des Pflegegeldes.
Unser Pflegegeldrechner ermittelt diesen Betrag.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Leistungsbeträge des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung bei ambulanter Pflege durch eine Sozialstation dar. Die entsprechende Höhe der Leistungen der Pflegekasse wird in den unteren beiden Zeilen ausgegeben.
Pflegegeld in der häuslichen Pflege
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegegeld 2024* | – | 332 | 573 | 765 | 947 |
Pflegegeld ab 2025* | – | 347 | 599 | 800 | 990 |
* Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Pflegesachleistungen bei Pflege durch einen Pflegedienst
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegesachleistung 2024* | – | 761 | 1432 | 1778 | 2200 |
Pflegesachleistungen ab 2025* | – | 796 | 1497 | 1859 | 2299 |
* Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Bei Interesse an einer Einbindung des Pflegegeldrechners auf eigenen Internetprojekten können Sie uns eine E-Mail schreiben. Mit Angabe der Quelle und einem Link auf pflegegeld-info.de gestatten wir die Einbindung des Rechern kostenlos.