Im Bundesland Bayern wurde 2018 ein sogenanntes Landespflegegeld eingeführt. Das Pflegegeld in Höhe von jährlich 1000€ können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 beantragen. Die Anträge werden beim Landesamt für Pflege gestellt, welches im Juli 2018 in Amberg eröffnet wurde.
In diesem Beitrag würde ich gerne mit einer Umfrage ermitteln wie lange Antragsteller auf eine Entscheidung warten müssen.
Sie haben bereits eine Bewilligung über das Landespflegegeld Bayern erhalten?
Dann bitte ich Sie an einer nicht-representativen Online-Umfrage zum Zeitraum der Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf das Landespflegegeld Bayern teilzunehmen. Die Daten geben anderen Antragstellern eine Orientierung für die derzeitige voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000 € in vielen Fällen nur einen verhältnismässig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt. Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage.
Dabei sind einzelne Zuschüsse miteinander kombinierbar, d.h. die Förderungen können sich aufsummieren.
Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht die nächste Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2024. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist dann möglich.
Nach diesem Turnus hätte 2021 die letzte Pflegegelderhöhung erfolgen können. Doch im Juni 2021 nahm die Bundesregierung die Pläne einer Verbesserung der Leistungen im Rahmen einer Pflegegelderhöhung zurück und konzentrierte sich dann auf das GVWG, ein Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung. Als Ergebnis kam eine 5%-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% ab 01.01.2022 heraus.
Die sogenannte Corona Familienauszeit ist eine bezuschusste Urlaubsmöglichkeit für Familien. Das Programm wurde vom Bundesfamilienministerium geschaffen und wird am 31.12.2022 enden. Die Familienauszeit richtet sich an Familien mit kleinem Einkommen oder Familien, die ein Familienmitglied mit Behinderung haben. Der Urlaub kann nicht in jeder beliebigen Unterkunft verbracht werden, sondern nur in bestimmten Familienerholungsstätten. Diese sind oftmals barrierefrei und teilweise mit Pflegebetten ausgestattet. Die Familienauszeit ist somit an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht ab 2022 für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein Betrag von 1774€ (bis 2021: 1612€) zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Die Kurzzeitpflege kann damit eine absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre. Kurzzeitpflege ab 2022: 1774€ pro Jahr weiterlesen →
Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung der Pflegeversicherung. Die Leistungen sind bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gleich. Das Pflegegeld wurde 2017 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes angehoben und blieb seitdem auf dem gleichen Niveau. Für 2021 wurde zwar eine Pflegegelderhöhung angekündigt, die jedoch wieder abgesagt wurde. Übrig blieb eine abgespeckte Reform, die ab 2022 die Sachleistung für die ambulante Pflege durch Pflegedienste erhöht.
Zu unterscheiden ist das Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson, die häusliche Pflege durch eine Sozialstation und eine Kombination aus beidem, die sogenannte Kombinationsleistung. Dem gegenüber steht die stationäre Pflege in einer Einrichtung.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse jeden Monat an die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist ein festgestellter Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 2 und die Pflege muß durch eine Privatperson erfolgen. Ob es sich dabei um eine Nachbarin oder nahe Verwandte handelt macht dabei keinen Unterschied. Auch für angemeldete 24 Stunden Pflegekräfte kann das Pflegegeld ausgegeben werden.
Seit 2017 gibt es mit dem Entlastungsbetrag die Möglichkeit eine Haushaltshilfe mit monatlich 125 € zu finanzieren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1.
Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen im Wert von 125 € im Monat finanziert werden. Bis 31. Dezember 2022 gilt eine Corona-Sonderregelung, die für den Pflegegrad 1 auch die Kostenerstattung von Nachbarschaftshilfe ermöglicht (siehe unten). Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Für die Abrechung einer Haushaltshilfe mit der Pflegekasse gibt es folgende zwei Möglichkeiten. 125 € für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 mit Entlastungsbetrag weiterlesen →
Bayern hat im Jahr 2019 ein sogenanntes Landespflegegeld in Höhe von 1000€ eingeführt. Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 erhalten.
Wer das Landespflegegeld für das aktuelle Jahr erhalten möchte, muß den Antrag bis zum 31.12. des Jahres stellen. Der Pflegegrad 2 muss jedoch vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt worden sein.
Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jährlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder Zuhause leben und versorgt werden. Das bayerische Landespflegegeld ist steuerfinanziert und sie ist keine Leistung der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung
Bezieher des bayerischen Pflegegeldes sollen nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden, so berichtete die Süddeutsche Zeitung. Der SZ liegen Informationen vor, wonach sich viele Bezieher des Landespflegegeldes in Bayern von der Rundfunkgebühr befreien ließen. Auch der VdK und einige Zeitungen berichteten über die Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkgebühr. Die Möglichkeit der Befreiung wurde aus einem Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages abgeleitet, der Bezieher von Landespflegegeld aufführt. In Deutschland gibt es in vielen Bundesländern ein sogenanntes Landespflegegeld, zum Beidpiel in Form einer Hilfe für Blinde und Sehbehinderte. Das Landespflegegeld in Bayern hat damit nur die Namensgleichheit gemeinsam.
Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung dieses Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diese Seite.
Kombinationsleistung
In vielen – vielleicht sogar den meisten – Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. In den Fällen, in denen der Pflegedienst die zur Verfügung stehenden Beträge für die Sachleistung bei ambulanter Pflege nicht vollständig ausschöpft, zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus (Kombinationsleistung).
Die Kombinationsleistung berechnet sich proportional. Das bedeutet, wenn z.B. 50% der Pflegesachleistung verwendet werden, beträgt das ausgezahlte Pflegegeld 50%. Wird die Sachleistung zu 90% ausgeschöpft, verbeleiben noch 10% des Pflegegeldes.
Unser Pflegegeldrechner ermittelt diesen Betrag.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Leistungsbeträge des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung bei ambulanter Pflege durch eine Sozialstation dar. Die entsprechende Höhe der Leistungen der Pflegekasse wird in den unteren beiden Zeilen ausgegeben.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad
1
2
3
4
5
monatlich
–
689€
1298 €
1612 €
1995 €
Bei Interesse an einer Einbindung des Pflegegeldrechners auf eigenen Internetprojekten können Sie uns eine E-Mail schreiben. Mit Angabe der Quelle und einem Link auf pflegegeld-info.de gestatten wir die Einbindung des Rechern kostenlos.
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