Bayern hat 2018 ein sogenanntes Landespflegegeld in Höhe von 1000€ eingeführt. Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 erhalten. Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jährlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder Zuhause leben und versorgt werden. Diese neue Leistung ist steuerfinanziert und sie ist keine Leistung der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung Bayern: Landespflegegeld 1000€ pro Jahr ab Pflegegrad 2 weiterlesen