Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höeh von 3539€ zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Dieser Jahresbetrag bildet ein gemeinsames Budget, in welches die Leistungen der Verhinderungspflege mit rein gerechnet werden.
Die Kurzzeitpflege kann eine absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre. Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3539 Euro weiterlesen