Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde schon 2017 der sogenannte Entlastungsbetrag auf monatlich 125 € festgesetzt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1.
Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen im Wert von 125 € im Monat finanziert werden. Bis 30. September 2020 gilt eine Corona-Sonderregelung, die für den Pflegegrad 1 auch die Kostenerstattung von Nachbarschaftshilfe ermöglicht (siehe unten). Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Für die Abrechung einer Haushaltshilfe mit der Pflegekasse gibt es folgende zwei Möglichkeiten. Entlastungsbetrag: 125 € für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 weiterlesen