Die Tagespflege ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Der Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Die Tagespflege dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger. In diesem Fall würde der Pflegebedürftige dann z.B. an einem oder mehreren Tagen in der Woche für einige Stunden in einem Saal in einem Pflegeheim verbringen und dort in der Regel auch eine oder mehrere Mahlzeiten einnehmen. Das könnten dann Mittagessen und ein Nachmittagskaffee sein. Eine Tagespflege ist auch über die Nacht möglich. Ab 2025 steigen die maximalen monatlichen Beträge für die Tagespflege um 4.5% gegenüber 2024 an.
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Unterstützung Angehöriger und Pflegeleistungen
Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 mit Entlastungsbetrag
Mit dem Entlastungsbetrag gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse zu finanzieren.Die Höhe des Entlastungsbetrages beträgt steigt 2025 von 125 € auf 131 € an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1. In der Regel akzeptiert die Pflegekasse jedoch nur Haushaltshilfen von anerkannten Anbietern, wie z.B. eines Pflegedienstes. In den meisten Bundesländern besteht die zusätzliche Möglichkeit, dass auch registrierte Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen den Entlastungsbetrag abrechnen können.
Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe und auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Für die Abrechung einer Haushaltshilfe mit der Pflegekasse gibt es folgende Möglichkeiten. Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 mit Entlastungsbetrag weiterlesen
Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).
Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
- Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Lagerungskissen, Hausnotruf usw.).
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
„Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. …“
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Pflegezeit und Vereinbarung von Beruf und Pflege
Die Notwendigkeit der Pflege eines Angehörigen kann plötzlich oder schrittweise auftreten und stellt in beiden Fällen nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen eine bedeutende Herausforderung dar. Oftmals ist es für Familienmitglieder von höchster Bedeutung, sich um ihre Verwandten zu kümmern. Allerdings gestaltet sich die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht immer einfach. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die gesetzliche Pflegezeit eingeführt. Pflegezeit und Vereinbarung von Beruf und Pflege weiterlesen
Krankenfahrten: mit dem Taxi oder Patientenfahrdienst zum Arzt
Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung, für die ein Taxi oder ein Patientenfahrdienst genommen werden kann. Doch nur bei schweren Beeinträchtigungen der Mobilität ist eine ärztliche Verordnung der Krankenfahrt möglich. Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt ist keine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
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Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren
Die Krankenkasse kann bei einer akuten Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für eine begrenzte Zeit übernehmen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das unter 13 Jahren alt ist. Bei manchen Krankenkassen wie z.B. der AOK liegt die Grenze bei unter 14 Jahren. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, so spielt das Alter keine Rolle. Die die Haushaltshilfe wird dann von der Krankenkasse unabhängig vom Alter des Kindes übernommen. Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe gehören alle anfallenden Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Putzen aber auch Teile der Betreuung des Kindes, wie beispielsweise das Kind zum Kindergarten zu bringen oder gemeinsam zu essen. Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren weiterlesen
Mehr Lebensqualität durch Tierbeobachtung
Dass die Beobachtung von wilden in Deutschland lebenden Tieren den Alltag von pflegebedürftigen Menschen bereichern kann wurde mir vor einigen Jahren bei einem Besuch eines älteren Ehepaares bei ihnen zu Hause das erste Mal bewusst. Das Ehepaar lebte alleine in einem Haus auf dem Land und der Ehemann pflegte seine schwer betroffene und auf einen großen Elektrorollstuhl angewiesene Frau. Im Gespräch erzählte mir der Mann, dass die beiden gerne am Fenster sitzen und dabei den Vögeln zuschauen, die an das Futterhäuschen kommen würden. Beide lächelten bei der Geschichte und freuten sich sichtbar über die Erinnerungen daran. Das Futterhäuschen stand gerade nur wenige Meter entfernt vom Fenster und man hatte wirklich einen guten Blick darauf.
Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer
Mobile Treppensteiger kommen zur Überwindung von Treppen in den Einsatz, wenn ein Aufzug oder ein Treppenlift fehlt. Sie gehören in den Leistungsbereich der Pflegekasse und können von Pflegebedürftigen als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Zumindest für Rollstuhlfahrer, für die eine Treppensteighilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 16. Juli 2014 entschieden (B 3 KR 1/14 R, 16.07.2014). Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer weiterlesen
24-Stunden-Betreuung: polnische Haushaltshilfen entlasten Angehörige
Wer sich bereit erklärt einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu pflegen übernimmt eine große Verantwortung. Die Pflege kostet nicht nur Zeit, sondern kann einen Menschen sowohl körperlich als auch psychisch an die Grenzen bringen. An diesem Punkt kommt die Frage nach professioneller Unterstützung auf. Immer beliebter wird dabei die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Diese Betreuungsform wird auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, wobei die Betreuungskräfte genau genommen keine echte Behandlungspflege leisten dürfen. Spritzen setzen, Katheter legen oder Ähnliches sind damit tabu. Dennoch bringt die 24-Stunden-Betreuung einige entscheidende Vorteile für den Betroffenen und die Familie mit sich.
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