Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung dieses Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diese Seite.
Kombinationsleistung
In vielen – vielleicht sogar den meisten – Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. In den Fällen, in denen der Pflegedienst die zur Verfügung stehenden Beträge für die Sachleistung bei ambulanter Pflege nicht vollständig ausschöpft, zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus (Kombinationsleistung).
Die Kombinationsleistung berechnet sich proportional. Das bedeutet, wenn z.B. 50% der Pflegesachleistung verwendet werden, beträgt das ausgezahlte Pflegegeld 50%. Wird die Sachleistung zu 90% ausgeschöpft, verbeleiben noch 10% des Pflegegeldes.
Unser Pflegegeldrechner ermittelt diesen Betrag.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Leistungsbeträge des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung bei ambulanter Pflege durch eine Sozialstation dar. Die entsprechende Höhe der Leistungen der Pflegekasse wird in den unteren beiden Zeilen ausgegeben.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
Pflegegrad |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
monatlich |
– |
316 € |
545 € |
728 € |
901 € |
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
monatlich |
– |
689€ |
1298 € |
1612 € |
1995 € |
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