Bayern hat im Jahr 2019 ein sogenanntes Landespflegegeld in Höhe von 1000€ eingeführt. Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 erhalten.
Wer das Landespflegegeld für das aktuelle Jahr erhalten möchte, muß den Antrag bis zum 31.12. des Jahres stellen. Der Pflegegrad 2 muss jedoch vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt worden sein.
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Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jährlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder Zuhause leben und versorgt werden. Das bayerische Landespflegegeld ist steuerfinanziert und sie ist keine Leistung der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung
- Pflegegrad 2 wurde vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt. Für das Landesamt existiert ein Pflegegeldjahr, welches vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres reicht.
Keine Anrechnung mit Sozialleistungen
Das Landespflegegeld wird nach Entscheidung des Bundessozialministeriums nicht mit Grundsicherung und Arbeitslosengeld II verrechnet. Gleiches gilt für das Blindengeld und das Wohngeld. Das Landespflegegeld ist damit auch für Sozialhilfeempfänger eine zusätzliche Geldleistung.
Einmalig Antrag für das Pflegegeld stellen
Der zweiseitige Antrag wird vom Pflegebedürftigen gestellt. Die Antragsformulare gibt es auf dieser Seite der Bayerischen Landesregierung sowie bei den Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Eine Möglichkeit den Antrag online zu stellen gibt es nur für Besitzer des neuen Personalausweises, die ein Bürgerkonto eingerichtet haben.
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Die Antragstellung kann ab sofort schriftlich erfolgen, die Adresse lautet:
Landespflegegeldstelle, Postfach 1365, 92203 Amberg, Telefon 09621 9669 2444.
Antragsfristen
Wer das Landespflegegeld für das aktuelle Jahr erhalten möchte, muß den Antrag bis zum 31.12. des Jahres stellen. Der Pflegegrad 2 muss jedoch vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt worden sein.
Bearbeitungszeiten beim Landespflegegeld
Seit Anfang 2019 ist mit längeren Wartezeiten bei den Bewilligungen zu rechnen. Wir haben 2019 eine nicht-representative Onlineumfrage durchgeführt.
Im Zeitraum von März bis Ende November 2019 haben ca. 485 Personen bei unserer nicht-repräsentativen Onlineumfrage mitgemacht. Etwa ein Drittel der Befragten unserer Onlineumfrage wartete länger als 5 Monate auf eine Entscheidung über ihren Antrag auf Landespflegegeld.


Sie haben bereits eine Bewilligung über das Landespflegegeld Bayern erhalten?
Dann bitte ich Sie an unserer aktuellen Online-Umfrage zum Zeitraum der Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf das Landespflegegeld Bayern teilzunehmen. Die Daten geben anderen Antragstellern eine Orientierung für die derzeitige voraussichtliche Bearbeitungszeit.

Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?
Sie müssen Ihrem Antrag eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse beifügen. Wenn Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag stellen, müssen diese eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beilegen. Das Landespflegegeld wird auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Das Landesamt versendet keine Eingangsbestätigungen, sondern nur eine Entscheidung über die Bewilligung. Sollte der Antragsteller versterben, muss dies dem Landesamt mitgeteilt werden. Das Pflegegeld wird dann nicht mehr ausgezahlt.
Ausweis abgelaufen oder kein Girokonto?
Viele Fragen zu fehlenden Formalien beantwortet die Bayerische Staatsregierung in dieser FAQ-Liste zum Landespflegegeld.
Weitere Informationen: http://www.landespflegegeld.bayern.de/
Bildquelle Bayernraute: http://www.stmi.bayern.de/suv/bayern/symbole/index.php