Landespflegegeld Bayern: 1000€ pro Jahr ab Pflegegrad 2

Bayern wird auch 2025 das Landespflegegeld in Höhe von 1000€ auszahlen. Das Landespflegegeld muss nur einmalig beantragt werden und läuft dann automatisch weiter. Besteht der Pflegegrad 2 oder höher erst seit 2023, so muss der Erstantrag bis spätestens 31.12.2024 gestellt werden. Ab 2026 wird das bayerische Landespflegegeld nach den Plänen der Staatsregierung auf 500€ halbiert.

Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 erhalten. Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jährlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder Zuhause leben und versorgt werden. Das bayerische Landespflegegeld ist steuerfinanziert und sie ist keine Leistung der Pflegeversicherung.

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Voraussetzungen für das Pflegegeld

  • Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
  • Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung
  • Pflegegrad 2 wurde vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt. Für das Landesamt existiert ein Pflegegeldjahr, welches vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres reicht.

Keine Anrechnung mit Sozialleistungen

Das Landespflegegeld wird nach Entscheidung des Bundessozialministeriums nicht mit Grundsicherung und Arbeitslosengeld II verrechnet. Gleiches gilt für das Blindengeld und das Wohngeld. Das Landespflegegeld ist damit auch für Sozialhilfeempfänger eine zusätzliche Geldleistung.

Einmalig Antrag für das Pflegegeld stellen

Der zweiseitige Antrag wird vom Pflegebedürftigen gestellt. Die Antragsformulare gibt es auf dieser Seite der Bayerischen Landesregierung sowie bei den Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Eine Möglichkeit den Antrag online zu stellen gibt es nur für Besitzer des neuen Personalausweises, die ein Bürgerkonto eingerichtet haben.

Die Antragstellung kann schriftlich erfolgen, die Adresse lautet:


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Landespflegegeldstelle, Postfach 1365, 92203 Amberg, Telefon 09621 9669 2444.

Antragsfristen

Wer das Landespflegegeld für das aktuelle Jahr erhalten möchte, muß den Antrag bis zum 31.12. des Jahres stellen. Der Pflegegrad 2 muss jedoch vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt worden sein.

Bearbeitungszeiten beim Landespflegegeld

Die nachfolgenden Daten stammen aus einer Online-Umfrage und können eine grobe Orientierung für die voraussichtliche Bearbeitungszeit geben.

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Wie lange mussten Sie warten vom Tag der Antragstellung bis zum Bewilligungsbescheid?

  • ein bis zwei Monate (47%, 9 Votes)
  • weniger als einen Monat (37%, 7 Votes)
  • zwei bis drei Monate (5%, 1 Votes)
  • drei bis vier Monate (5%, 1 Votes)
  • fünf Monate und länger (5%, 1 Votes)
  • vier bis fünf Monate (0%, 0 Votes)

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Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?

Sie müssen Ihrem Antrag lediglich eine Kopie des Bescheids über die Bewilligung des Pflegegrades der Pflegekasse beifügen. Wenn Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag stellen, müssen diese eine Kopie  der Vollmacht oder des Betreuerausweises beilegen. Das Landespflegegeld wird auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Das Landesamt versendet keine Eingangsbestätigungen, sondern nur eine Entscheidung über die Bewilligung. Sollte der Antragsteller versterben, muss dies dem Landesamt mitgeteilt werden. Das Pflegegeld wird dann nicht mehr ausgezahlt.

Fragen zum Landespflegegeld?

Viele Fragen zu fehlenden Formalien beantwortet die Bayerische Staatsregierung in dieser FAQ-Liste zum Landespflegegeld.

Weitere Informationen: https://www.lfp.bayern.de/

Bildquelle Bayernraute: http://www.stmi.bayern.de/suv/bayern/symbole/index.php

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.