Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen wie z.B. einzelne behindertengerechte Umbauten im Badezimmer oder den Einbau eines Treppenlifters mit einem Zuschuss bis zu 4000 €. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muß.

Zusätzlich muss eine Sozialstation die Umbaumaßnahme  befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse.

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Aber nicht nur Umbauten, sondern auch eine behindetengerechte Ausstattung der Küche oder sogar Umzugskosten sind förderfähig. Auch höhenverstellbare Küchenschränke oder eine unterfahrbare Arbeitsplatte in der Küche zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und werden bezuschusst.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wären beispielsweise

Die Pflegekasse prüft, ob sich die pflegerische Situation des Antragstellers durch die Maßnahme verbessert oder sich die Abhängigkeit von Hilfspersonen durch die Maßnahme verringert. Auch der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) wird hier regelmässig eingeschaltet und schaut sich die Situation vor Ort an.


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Bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit reagieren die Pflegekassen mit den Bewilligungen schnell und unkompliziert mit einer Zusage, wenn sich durch den Umbau eine Verbesserung der Pflegebedürftigkeit ergibt. Bei Pflegegrad 1 ist dies jedoch nicht immer so. Beispielsweise kann ein Plattformlift oder ein komplett barrierefreier Badumbau von der Pflegekasse abgelehnt werden, wenn der Pflegebedürftige mit dem Gehen nur wenig Probleme hat. Auch eine Kostenbeteiligung an einem Badezimmerumbau kann abgelehnt werden, wenn der MdK der Meinung ist, dass das Baden auch mit Hilfe eines Badelifts möglich sei.

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Auch ein Umzug kann zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören

Auch ein Umzug kann von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden, wenn sich die pflegerische Situation dadurch verbessert. Damit können z.B. die Kosten für eine Umzugsfirma mit bis zu 4000€ finanziert werden.

Es gibt einige Firmen, die sich auf Seniorenumzüge spezialisiert haben und manche Kirchengemeinde ist bei der Organsiation im Vorfeld hilfreich, wie z.B. die Koordinationsstelle Seniorenarbeit der Evangelischen Kirche in Frankfurt.

Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, kann der Zuschuss auch höher ausfallen

Denn der Zuschuss für jede Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Höhe von 4000€ wird nun für jeden einzelnen pflegebedürftigen Bewohner einer Wohngemeinschaft für bis zu vier Personen addiert. Damit erhöht sich die maximale Beteiligung der Pflegekasse für Umbaukosten auf bis zu 16000 €.

Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können immer wieder gewährt werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen verschlechtern und dadurch neue Umbaumaßnahmen notwendig werden. Im Gegensatz zu anderen Zuschüssen beim Umbau sind die Voraussetzungen nicht an Einkommensgrenzen oder die Erfüllung der Normen für barrierefreies Bauen gekoppelt.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.