Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen wie z.B. einzelne behindertengerechte Umbauten im Badezimmer oder den Einbau eines Treppenlifters mit einem Zuschuss bis zu 4000 €. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muß.
Zusätzlich muss eine Sozialstation die Umbaumaßnahme befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse.
Aber nicht nur Umbauten, sondern auch eine behindetengerechte Ausstattung der Küche oder sogar Umzugskosten sind förderfähig. Auch höhenverstellbare Küchenschränke oder eine unterfahrbare Arbeitsplatte in der Küche zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und werden bezuschusst.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wären beispielsweise
- Treppenlift -> Treppenlift Angebote einholen
- Türverbreiterung
- eine Rampe am Hauseingang
- höhenverstellbare Küchenschränke
- behindertengerechtes Badezimmer -> Badumbau Angebote einholen
- ebenerdige Dusche -> Dusche Umbau Angebote einholen
- ein Umzug, der zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes führt
Die Pflegekasse prüft, ob sich die pflegerische Situation des Antragstellers durch die Maßnahme verbessert oder sich die Abhängigkeit von Hilfspersonen durch die Maßnahme verringert. Auch der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) wird hier regelmässig eingeschaltet und schaut sich die Situation vor Ort an.
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Bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit reagieren die Pflegekassen mit den Bewilligungen schnell und unkompliziert mit einer Zusage, wenn sich durch den Umbau eine Verbesserung der Pflegebedürftigkeit ergibt. Bei Pflegegrad 1 ist dies jedoch nicht immer so. Beispielsweise kann ein Plattformlift oder ein komplett barrierefreier Badumbau von der Pflegekasse abgelehnt werden, wenn der Pflegebedürftige mit dem Gehen nur wenig Probleme hat. Auch eine Kostenbeteiligung an einem Badezimmerumbau kann abgelehnt werden, wenn der MdK der Meinung ist, dass das Baden auch mit Hilfe eines Badelifts möglich sei.
Auch ein Umzug kann zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören
Auch ein Umzug kann von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden, wenn sich die pflegerische Situation dadurch verbessert. Damit können z.B. die Kosten für eine Umzugsfirma mit bis zu 4000€ finanziert werden.
Es gibt einige Firmen, die sich auf Seniorenumzüge spezialisiert haben und manche Kirchengemeinde ist bei der Organsiation im Vorfeld hilfreich, wie z.B. die Koordinationsstelle Seniorenarbeit der Evangelischen Kirche in Frankfurt.
Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, kann der Zuschuss auch höher ausfallen
Denn der Zuschuss für jede Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Höhe von 4000€ wird nun für jeden einzelnen pflegebedürftigen Bewohner einer Wohngemeinschaft für bis zu vier Personen addiert. Damit erhöht sich die maximale Beteiligung der Pflegekasse für Umbaukosten auf bis zu 16000 €.
Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können immer wieder gewährt werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen verschlechtern und dadurch neue Umbaumaßnahmen notwendig werden. Im Gegensatz zu anderen Zuschüssen beim Umbau sind die Voraussetzungen nicht an Einkommensgrenzen oder die Erfüllung der Normen für barrierefreies Bauen gekoppelt.