Mobile Treppensteiger kommen zur Überwindung von Treppen in den Einsatz, wenn ein Aufzug oder ein Treppenlift fehlt. Sie gehören in den Leistungsbereich der Pflegekasse und können von Pflegebedürftigen als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Zumindest für Rollstuhlfahrer, für die eine Treppensteighilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 16. Juli 2014 entschieden (B 3 KR 1/14 R, 16.07.2014). Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer weiterlesen
Thema: Treppenlift
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