Thema: Krankenkasse

Krankenfahrten: mit dem Taxi oder Patientenfahrdienst zum Arzt

Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung, für die ein Taxi oder ein Patientenfahrdienst genommen werden kann. Doch nur bei schweren Beeinträchtigungen der Mobilität  ist eine ärztliche Verordnung der Krankenfahrt möglich. Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt ist keine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.

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Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren

Die Krankenkasse kann bei einer akuten Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für eine begrenzte Zeit übernehmen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das unter 13 Jahren alt ist. Bei manchen Krankenkassen wie z.B. der AOK liegt die Grenze bei unter 14 Jahren. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, so spielt das Alter keine Rolle. Die die Haushaltshilfe wird dann von der Krankenkasse unabhängig vom Alter des Kindes übernommen. Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe gehören alle anfallenden Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Putzen aber auch Teile der Betreuung des Kindes, wie beispielsweise das Kind zum Kindergarten zu bringen oder gemeinsam zu essen. Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren weiterlesen

Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Nach schwerer Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer anderen ambulanten Behandlung im Krankenhaus kann ganz plötzlich für eine bestimmte Zeit eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe notwendig sein. Seit 2016 kann die Krankenkasse für eine bestimmte Zeit einen Teil der Kosten auch ohne Pflegegrad übernehmen. Seit 2018 wurde diese Leistung ausgeweitet, so dass sie auch auch bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt vom Arzt verordnet werden kann. Im Jahr 2021 wurde die Übergangspflege weiter ausgebaut und kann seitdem für bis zu zehn Tage im Krankenhaus erfolgen, wenn die Pflege im Anschluss nicht anders sichergestellt werden kann.

Hier wird erklärt wie diese sogenannte Unterstützungspflege (vorher Übergangspflege) funktioniert und welche Leistungen bezahlt werden können. Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad weiterlesen

Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer

Mobile Treppensteiger kommen zur Überwindung von Treppen in den Einsatz, wenn ein Aufzug oder ein Treppenlift fehlt. Sie gehören in den Leistungsbereich der Pflegekasse und können von Pflegebedürftigen als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Zumindest für Rollstuhlfahrer, für die eine Treppensteighilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 16. Juli 2014 entschieden (B 3 KR 1/14 R, 16.07.2014). Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer weiterlesen

Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel

Übernimmt die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel, dann bezahlt sie auch anfallende Strom-, Reparatur- und Wartungskosten. Für selbst beschaffte Hilfsmitteln ist die Kasse dagegen nicht zuständig.

Notwendige Reparaturen werden von dem Sanitätshaus durchgeführt, welches das Hilfsmittel ausgeliefert hat. Bei Rollstühlen beinhaltet dies auch Verschleißteile wie die Reifen und Akkus. In der Regel rechnet das Sanitätshaus die Reparatur- und Wartungskosten selbst mit der Kasse ab. Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel weiterlesen