Umfrage zur Bearbeitungszeit für das Landespflegegeld Bayern

Im Bundesland Bayern wurde 2018 ein sogenanntes Landespflegegeld eingeführt. Das Pflegegeld in Höhe von jährlich 1000€ können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 beantragen. Die Anträge werden beim Landesamt für Pflege gestellt, welches  im Juli 2018 in Amberg eröffnet wurde.

In diesem Beitrag würde ich gerne mit einer Umfrage ermitteln wie lange Antragsteller auf eine Entscheidung warten müssen.

Sie haben bereits eine Bewilligung über das Landespflegegeld Bayern erhalten?

Dann bitte ich Sie an einer nicht-representativen Online-Umfrage zum Zeitraum der Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf das Landespflegegeld Bayern teilzunehmen. Die Daten geben anderen Antragstellern eine Orientierung für die derzeitige voraussichtliche Bearbeitungszeit.

Wie lange mussten Sie warten vom Tag der Antragstellung bis zum Bewilligungsbescheid?

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7 Zuschüsse für barrierefreies Bad und Umbauen

Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000 € in vielen Fällen nur einen verhältnismässig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt. Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage.

Dabei sind einzelne Zuschüsse miteinander kombinierbar, d.h. die Förderungen können sich aufsummieren.

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Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren

Die Krankenkasse kann bei einer akuten Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für eine begrenzte Zeit übernehmen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das unter 13 Jahren alt ist. Bei manchen Krankenkassen wie z.B. der AOK liegt die Grenze bei unter 14 Jahren. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, so spielt das Alter keine Rolle. Die die Haushaltshilfe wird dann von der Krankenkasse unabhängig vom Alter des Kindes übernommen. Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe gehören alle anfallenden Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Putzen aber auch Teile der Betreuung des Kindes, wie beispielsweise das Kind zum Kindergarten zu bringen oder gemeinsam zu essen. Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren weiterlesen

Pflegegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 …

Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht die nächste Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2024. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist dann möglich.

Nach diesem Turnus hätte 2021 die letzte Pflegegelderhöhung erfolgen können. Doch im Juni 2021 nahm die Bundesregierung die Pläne einer Verbesserung der Leistungen im Rahmen einer Pflegegelderhöhung zurück und konzentrierte sich dann auf das GVWG, ein Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung. Als Ergebnis kam eine 5%-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% ab 01.01.2022 heraus.

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Corona Familienauszeit endet am 31.12.2022

Die sogenannte Corona Familienauszeit ist eine bezuschusste Urlaubsmöglichkeit für Familien. Das Programm wurde vom Bundesfamilienministerium geschaffen und wird am 31.12.2022 enden. Die Familienauszeit richtet sich an Familien mit kleinem Einkommen oder Familien, die ein Familienmitglied mit  Behinderung haben. Der Urlaub kann nicht in jeder beliebigen Unterkunft verbracht werden, sondern nur in bestimmten Familienerholungsstätten. Diese sind oftmals barrierefrei und teilweise mit Pflegebetten ausgestattet. Die Familienauszeit ist somit an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.

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Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Nach schwerer Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer anderen ambulanten Behandlung im Krankenhaus kann ganz plötzlich für eine bestimmte Zeit eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe notwendig sein. Seit 2016 kann die Krankenkasse für eine bestimmte Zeit einen Teil der Kosten auch ohne Pflegegrad übernehmen. Seit 2018 wurde diese Leistung ausgeweitet, so dass sie auch auch bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt vom Arzt verordnet werden kann. Im Jahr 2021 wurde die Übergangspflege weiter ausgebaut und kann seitdem für bis zu zehn Tage im Krankenhaus erfolgen, wenn die Pflege im Anschluss nicht anders sichergestellt werden kann.

Hier wird erklärt wie diese sogenannte Unterstützungspflege (vorher Übergangspflege) funktioniert und welche Leistungen bezahlt werden können. Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad weiterlesen

Kurzzeitpflege ab 2022: 1774€ pro Jahr

Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht ab 2022 für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein Betrag von 1774€ (bis 2021: 1612€) zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Die Kurzzeitpflege kann damit eine absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre. Kurzzeitpflege ab 2022: 1774€ pro Jahr weiterlesen

Pflegereform erhöht die Leistungen für ambulante Pflege & Kurzzeitpflege und senkt Eigenanteile für Pflegeheimbewohner ab 2022

Ab dem 01. Januar 2022 steigen die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste um 5% an, eine Pflegegelderhöhung gibt es 2022 jedoch nicht. Das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige bleibt leider unverändert. Die Kurzzeitpflege steigt. Und für Bewohner von Pflegeheimen sinkt ab 2022 der Eigenanteil. Das Pflegegeld für die häusliche Pflege bleibt 2022 gleich.

Die konkreten Veränderungen bei den Leistungen sind folgende:

  • Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent, siehe Tabelle unten.
  • Kurzzeitpflege: die Leistung für die Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent auf dann 1774 € erhöht.
  • Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim. In den ersten drei Jahren des Aufenthalts steigt der Zuschuss der Pflegekassen zu den Restkosten von anfangs 5 Prozent auf dann 70 Prozent an.

Alle Neuerungen sind in diesem Beitrag erläutert.

Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation ab 01.01.2022

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 724 1363 1693 2095

Quelle: AOK

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Pflegegeld 2023 für ambulante und häusliche Pflege

Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung der Pflegeversicherung. Die Leistungen sind bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gleich. Das Pflegegeld wurde 2017 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes angehoben und blieb seitdem auf dem gleichen Niveau. Für 2021 wurde zwar eine Pflegegelderhöhung angekündigt, die jedoch wieder abgesagt wurde. Übrig blieb eine abgespeckte Reform, die ab 2022 die Sachleistung für die ambulante Pflege durch Pflegedienste erhöht.

Zu unterscheiden ist das Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson, die häusliche Pflege durch eine Sozialstation und eine Kombination aus beidem, die sogenannte Kombinationsleistung. Dem gegenüber steht die stationäre Pflege in einer Einrichtung.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse jeden Monat an die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist ein festgestellter Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 2 und die Pflege muß durch eine Privatperson erfolgen. Ob es sich dabei um eine Nachbarin oder nahe Verwandte handelt macht dabei keinen Unterschied. Auch für angemeldete 24 Stunden Pflegekräfte kann das Pflegegeld ausgegeben werden.

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Kohlmeise am Futterhaus

Mehr Lebensqualität durch Tierbeobachtung

Dass die Beobachtung von wilden in Deutschland lebenden Tieren den Alltag von pflegebedürftigen Menschen bereichern kann wurde mir vor einigen Jahren bei einem Besuch eines älteren Ehepaares bei ihnen zu Hause das erste Mal bewusst. Das Ehepaar lebte alleine in einem Haus auf dem Land und der Ehemann pflegte seine schwer betroffene und auf einen großen Elektrorollstuhl angewiesene Frau. Im Gespräch erzählte mir der Mann, dass die beiden gerne am Fenster sitzen und dabei den Vögeln zuschauen, die an das Futterhäuschen kommen würden. Beide lächelten bei der Geschichte und freuten sich sichtbar über die Erinnerungen daran. Das Futterhäuschen stand gerade nur wenige Meter entfernt vom Fenster und man hatte wirklich einen guten Blick darauf.

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