Thema: Angehörige

Pflegezeit und Vereinbarung von Beruf und Pflege

Die Notwendigkeit der Pflege eines Angehörigen kann plötzlich oder schrittweise auftreten und stellt in beiden Fällen nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen eine bedeutende Herausforderung dar. Oftmals ist es für Familienmitglieder von höchster Bedeutung, sich um ihre Verwandten zu kümmern. Allerdings gestaltet sich die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht immer einfach. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die gesetzliche Pflegezeit eingeführt. Pflegezeit und Vereinbarung von Beruf und Pflege weiterlesen

Ein Pflegheim.

Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden. Diese Leistung kann die ambulante Pflege zu Hause ergänzen und pflegende Angehörige entlasten. Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld weiterlesen

Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren

Die Krankenkasse kann bei einer akuten Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für eine begrenzte Zeit übernehmen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das unter 13 Jahren alt ist. Bei manchen Krankenkassen wie z.B. der AOK liegt die Grenze bei unter 14 Jahren. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, so spielt das Alter keine Rolle. Die die Haushaltshilfe wird dann von der Krankenkasse unabhängig vom Alter des Kindes übernommen. Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe gehören alle anfallenden Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Putzen aber auch Teile der Betreuung des Kindes, wie beispielsweise das Kind zum Kindergarten zu bringen oder gemeinsam zu essen. Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren weiterlesen

Einweghandschuhe

40€ für Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).

Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
  • Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Lagerungskissen, Hausnotruf usw.).

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24-Stunden-Betreuung: polnische Haushaltshilfen entlasten Angehörige

Wer sich bereit erklärt einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu pflegen übernimmt eine große Verantwortung. Die Pflege kostet nicht nur Zeit, sondern kann einen Menschen sowohl körperlich als auch psychisch an die Grenzen bringen. An diesem Punkt kommt die Frage nach professioneller Unterstützung auf. Immer beliebter wird dabei die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Diese Betreuungsform wird auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, wobei die Betreuungskräfte genau genommen keine echte Behandlungspflege leisten dürfen. Spritzen setzen, Katheter legen oder Ähnliches sind damit tabu. Dennoch bringt die 24-Stunden-Betreuung einige entscheidende Vorteile für den Betroffenen und die Familie mit sich.

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10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsverhinderung

Tritt bei einem Mitglied der Familie eine plötzliche Pflegebedürftigkeit auf, so muss in der Regel einiges organisiert werden. Kann die Pflege nicht selbst geleistet werden, so muss ein ambulanter Pflegedienst gefunden werden oder ein Platz in einer Pflegeeinrichtung.

Um Arbeitnehmern (auch bei Minijobs) die dafür notwendige Zeit zu verschaffen wurde die gesetzliche Pflegezeit eingeführt, wir haben darüber bereits in einem Beitrag zur Pflegezeit berichtet. Mit dem Pflegeunterstützungsgeld übernimmt die gesetzliche Pflegekasse bis zu 10 Tage lang bis zu 90% des Nettoarbeitsentgeltes. 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsverhinderung weiterlesen

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Ab Pflegegrad 1  besteht für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Krankenkasse/Pflegekasse übernommen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden.

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