Mobile Treppensteiger kommen zur Überwindung von Treppen in den Einsatz, wenn ein Aufzug oder ein Treppenlift fehlt. Sie gehören in den Leistungsbereich der Pflegekasse und können von Pflegebedürftigen als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Zumindest für Rollstuhlfahrer, für die eine Treppensteighilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 16. Juli 2014 entschieden (B 3 KR 1/14 R, 16.07.2014). Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer weiterlesen
Thema: Pflegehilfsmittel
40€ für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).
Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
- Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Lagerungskissen, Hausnotruf usw.).
Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel
Übernimmt die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel, dann bezahlt sie auch anfallende Strom-, Reparatur- und Wartungskosten. Für selbst beschaffte Hilfsmitteln ist die Kasse dagegen nicht zuständig.
Notwendige Reparaturen werden von dem Sanitätshaus durchgeführt, welches das Hilfsmittel ausgeliefert hat. Bei Rollstühlen beinhaltet dies auch Verschleißteile wie die Reifen und Akkus. In der Regel rechnet das Sanitätshaus die Reparatur- und Wartungskosten selbst mit der Kasse ab. Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel weiterlesen