Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht die nächste Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2024. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist dann möglich.
Nach diesem Turnus hätte 2021 die letzte Pflegegelderhöhung erfolgen können. Doch im Juni 2021 nahm die Bundesregierung die Pläne einer Verbesserung der Leistungen im Rahmen einer Pflegegelderhöhung zurück und konzentrierte sich dann auf das GVWG, ein Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung. Als Ergebnis kam eine 5%-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% ab 01.01.2022 heraus.
Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung dieses Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diese Seite.
Kombinationsleistung
In vielen – vielleicht sogar den meisten – Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. In den Fällen, in denen der Pflegedienst die zur Verfügung stehenden Beträge für die Sachleistung bei ambulanter Pflege nicht vollständig ausschöpft, zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus (Kombinationsleistung).
Die Kombinationsleistung berechnet sich proportional. Das bedeutet, wenn z.B. 50% der Pflegesachleistung verwendet werden, beträgt das ausgezahlte Pflegegeld 50%. Wird die Sachleistung zu 90% ausgeschöpft, verbeleiben noch 10% des Pflegegeldes.
Unser Pflegegeldrechner ermittelt diesen Betrag.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Leistungsbeträge des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung bei ambulanter Pflege durch eine Sozialstation dar. Die entsprechende Höhe der Leistungen der Pflegekasse wird in den unteren beiden Zeilen ausgegeben.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad
1
2
3
4
5
monatlich
–
689€
1298 €
1612 €
1995 €
Bei Interesse an einer Einbindung des Pflegegeldrechners auf eigenen Internetprojekten können Sie uns eine E-Mail schreiben. Mit Angabe der Quelle und einem Link auf pflegegeld-info.de gestatten wir die Einbindung des Rechern kostenlos.
Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus, denn sie wurde lediglich als eine Teilversicherung geschaffen. Das Pflegegeld und alle weiteren Leistungen sollten daher immer nur als Zuschuss gesehen werden.
In manchen Fällen kann oder muß auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:
falls bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
falls eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
falls keine Krankenversicherung besteht
falls die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist (mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre), z.B. bei anerkannten Asylbewerbern.
Dazu wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht weiterlesen →
Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden. Diese Leistung kann die ambulante Pflege zu Hause ergänzen und pflegende Angehörige entlasten. Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld weiterlesen →
2022 stiegen die Leistungen für ambulante Pflege durch Pflegedienste um 5% an. Die Kurzzeitpflege wurde 2022 um 10% aufgestockt, Pflegeheimbewohner zahlen einen geringeren Eigenanteil. In 2023 ist keine Pflegegelderhöhung geplant. Mehr zu allen Leistungen finden Sie auf diesen Seiten.
1. Pflegegeld zuhause und im Heim
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad
1
2
3
4
5
monatlich bis 31.12.21
–
689
1298
1612
1995
monatlich ab 01.01.2022
–
724
1363
1693
2095
Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim
Pflegegrad
1
2
3
4
5
monatlich
125
770
1262
1775
2005
Für die vollstationäre Pflege wird der für die Pflege zu zahlende Eigenanteilab 01.01.22 weniger. Die Pflegeversicherung springt mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt 70 Prozent.
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