Thema: Pflegeleistungen

Pflegegeld 2023 und weitere Leistungen

Die nachfolgende Übersicht zeigt in den einzelnen Tabellen die Leistungen, wie sie seit 2022 unverändert gelten. Die letzten Veränderungen waren 2022 als die Leistungen für ambulante Pflege durch Pflegedienste um 5% anstiegen und die Kurzzeitpflege um 10% aufgestockt wurde. In 2023 ist keine Pflegegelderhöhung geplant. Mehr zu allen Leistungen finden Sie auf diesen Seiten.

1. Pflegegeld zuhause und im Heim

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 316 545 728 901

 

Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 724 1363 1693 2095

 

Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 125 770 1262 1775 2005

Eigenanteil bei vollstationärer Pflege seit 2022:

Für die vollstationäre Pflege wurde der für die Pflege zu zahlende Eigenanteil geringer. Die Pflegeversicherung springt seitdem mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt 70 Prozent.

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Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht

Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus, denn sie wurde lediglich als eine Teilversicherung geschaffen. Das Pflegegeld und alle weiteren Leistungen sollten daher immer nur als Zuschuss gesehen werden.

In manchen Fällen kann oder muß auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:

  • falls bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
  • falls eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
  • falls keine Krankenversicherung besteht
  • falls die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist (mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre), z.B. bei anerkannten Asylbewerbern.

Dazu wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht weiterlesen

Ein Pflegheim.

Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden. Diese Leistung kann die ambulante Pflege zu Hause ergänzen und pflegende Angehörige entlasten. Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld weiterlesen

Ein Sudoku.

Pflegegeldrechner: Pflegegeld bei Kombinationsleistung

Unser Pflegegeldrechner hilft bei der anteiligen Berechnung des Pflegegeldes bei der sogenannten Kombinationsleistung. Das ist dann der Fall, wenn der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft wird. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden. Pflegegeldrechner: Pflegegeld bei Kombinationsleistung weiterlesen

Pflegegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 …

Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht die nächste Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2024. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist dann möglich.

Nach diesem Turnus hätte 2021 die letzte Pflegegelderhöhung erfolgen können. Doch im Juni 2021 nahm die Bundesregierung die Pläne einer Verbesserung der Leistungen im Rahmen einer Pflegegelderhöhung zurück und konzentrierte sich dann auf das GVWG, ein Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung. Als Ergebnis kam eine 5%-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% ab 01.01.2022 heraus.

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