Die nachfolgende Übersicht zeigt in den einzelnen Tabellen die Leistungen, wie sie seit 2022 unverändert gelten. Die letzten Veränderungen waren 2022 als die Leistungen für ambulante Pflege durch Pflegedienste um 5% anstiegen und die Kurzzeitpflege um 10% aufgestockt wurde. In 2023 ist keine Pflegegelderhöhung geplant. Mehr zu allen Leistungen finden Sie auf diesen Seiten.
1. Pflegegeld zuhause und im Heim
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 316 | 545 | 728 | 901 |
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 724 | 1363 | 1693 | 2095 |
Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 125 | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |
Eigenanteil bei vollstationärer Pflege seit 2022:
Für die vollstationäre Pflege wurde der für die Pflege zu zahlende Eigenanteil geringer. Die Pflegeversicherung springt seitdem mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt 70 Prozent.