Mit dem Entlastungsbetrag gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe mit monatlich 125 € zu finanzieren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1. In der Regel akzeptiert die Pflegekasse jedoch nur Haushaltshilfen von anerkannten Anbietern, wie sie die Pflegedienste sind.
Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen im Wert von 125 € im Monat finanziert werden. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Für die Abrechung einer Haushaltshilfe mit der Pflegekasse gibt es folgende zwei Möglichkeiten.
- Es wird per Abtretungserkärung vereinbart, daß die Sozialstation bzw. der Pflegedienst die Haushaltshilfe direkt mit der Pflegekasse abrechnen darf.
- Per Kostenerstattung reicht der Pflegebedürftige die Rechnung der Sozialstation bzw. des Pflegedienstes selbst bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet dann das Geld zurück.
Besonderheit: eine rückwirkende Beantragung ist möglich
Beim Entlastungsbetrag gilt eine Besonderheit: Es ist eine rückwirkende Anrechnung nicht verbrauchter Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr möglich. Dies ist jedoch nur möglich, wenn schon im Vorjahr ein Pflegegrad und damit ein Anspruch auf die Entlastungsleistungen bestanden hat.
Durch die rückwirkende Beantragung kann ein erhebliches Budget zusammenkommen, von dem beispielsweise eine Grundreinigung oder Betreuung in Auftrag gegeben werden können. Selbst bereits bezahlte Rechungen z.B. über Haushaltshilfen der Sozialstation können nachträglich eingereicht werden. Gleiches gilt für entstandene Tagespflegeleistungen oder Rechnungen der Kurzzeitpflege.
Für die rückwirkende Beantragung der Entlastungsbeträge müssen die Restansprüche aus dem Vorjahr Jahr bis zum 30.06. in das darauf folgende Jahr übertragen werden. Danach verfallen die nicht genutzten Ansprüche.
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Nur anerkannte Anbieter können abrechnen
Neben dem festgestellten Pflegegrad gilt als Voraussetzung, dass die Leistungen von einem anerkannten Dienstleister erbracht werden müssen. Das sind in der Regel jene Sozialstationen und Pflegedienste, die bereits in der Vergangenheit Haushaltsdienstleistungen erbracht haben. In der Regel wird zwischen der Sozialstation und dem Menschen mit Pflegestufe eine Abtrittserklärung vereinbart. Die Sozialstation kann damit die 125 € direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abrechnen. Eine private Putzfrau kann die Entlastungsleistung leider nicht abrechnen.
Welchen Stundenlohn hat eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst?
Die Stundenlöhne für eine Haushaltshilfe der Pflegedienste sind sehr unterschiedlich. Die Pflegedienste rechnen je nach Region zwischen 25 € – 50 € pro Stunde ab. Ich habe beobachtet, dass insbesondere bei einem langen Anfahrtsweg höhere Stundenpauschalen abgerechnet werden. Ein seit der Einführung des Entlastungsbetrags ungelöstes Problem ist, daß diese Dienstleistung sehr stark nachgefragt wird und viele Sozialstationen den Bedarf gar nicht abdecken können.
Verwendung für Verhinderungspflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege ist möglich
Die Entlastungsbeträge können aber auch für notwendige Tagespflege, Kurzzeitpflege und mit Einschränkungen auch für Verhinderungspflege eingesetzt werden. Dadurch können diese separaten Leistungen etwas aufgestockt werden.
Dies ist im §45b, SGB XI geregelt. Demnach kann der Entlastungsbetrag jedoch bei der ambulanten Verhinderungspflege in den Pflegegraden 2 bis 5 nur ohne die Leistungen aus dem Bereich der Selbstversorgung verwendet werden. Die Selbstversorgung entspricht den Leistungen aus Modul 4 (Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Toilette …) das hier zusammengefasst ist:
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Aktualisiert: 07.04.2023