Kurzzeitpflege: 1854€ pro Jahr ab 2025

Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein Betrag von 1774€ zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Ab 2025 steigt die Kurzzeitpflege auf einen Betrag von 1854€ an.

Die Kurzzeitpflege kann damit eine absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre.

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Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Kurzzeitpflege in stationärer Einrichtung, Sachleistung pro Jahr ab 2025

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Pflegegrad 1 2 3 4 5
jährlich ab 2025 1854 1854 1854 1854

Verrechnung mit Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag

Die Kurzzeitpflege kann bei vorliegendem Pflegegrad 2-5 mit dem maximalen Budget der Verhinderungspflege verrechnet werden. Die Verhinderungspflege beinhaltet ab 2025 einen Betrag von 1685€. Somit stehen ab 2025 für die Kurzzeitpflege also maximal 3539€ zur Verfügung.


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Ab Pflegegrad 1 kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131€ für die Verhinderungspflege verwendet werden. Das geht auch rückwirkend mit noch nicht in Anspruch genommenen Entlastungsbeträgen. Darüber habe ich zum Thema Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe schon berichtet.

Ohne Pflegegrad und bei Pflegegrad 1: Kurzzeitpflege im Rahmen der Übergangspflege

Seit 2016 existiert diese Form der Kurzzeitpflege auch als Leistung der Krankenkasse. Für den Fall, dass nach einem Krankenhausaufenthalt eine ambulante Versorgung Zuhause nicht ausreichend ist, besteht so ein Anspruch auf eine stationäre Kurzzeitpflege. Dafür stellt die Krankenkasse im Rahmen der sogenannten „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ den der Pflegekasse entsprechenden jährlichen Betrag zur Verfügung, siehe dazu auch diesen Beitrag zum Thema Unterstützungspflege.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.