Ein Pflegheim.

Tagespflege: Kostenübernahme zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Der Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Die Tagespflege dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger. In diesem Fall würde der Pflegebedürftige dann z.B. an einem oder mehreren Tagen in der Woche für einige Stunden in einem Saal in einem Pflegeheim verbringen und dort in der Regel auch eine oder mehrere Mahlzeiten einnehmen. Das könnten dann Mittagessen und ein Nachmittagskaffee sein. Eine Tagespflege ist auch über die Nacht möglich. Ab 2025 steigen die maximalen monatlichen Beträge für die Tagespflege um 4.5% gegenüber 2024 an.

Auch eine stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger ist über die Tagespflege möglich. Der bzw. die Pflegebedürftige verbringt dann einen bestimmten Teil des Tages oder die Nacht in einem Pflegeheim.

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Die Tagespflege wird zusätzlich zum Pflegegeld bewilligt. Erst wenn die monatlichen Kosten die für den jeweiligen Pflegegrad festgelegten Beträge übersteigen fallen eigene Zahlungen oder eine Verrechnung mit dem Pflegegeld an.

Nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen monatlichen Sachleistungen der Tagespflege:

Tagespflege, Sachleistung

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Pflegegrad 1 2 3 4 5
bis 2024 monatlich 689 1298 1612 1995
ab 2025 monatlich 721 1357 1685 2085

Die Fahrt zur Tagespflege kann mit einem Fahrdienst der Enrichtung erfolgen. Diese Kosten werden jedoch zusätzlich zur Tagespflege in Rechnung gestellt.

Ein Problem für jüngere Menschen ist es, daß die meisten bestehenden Tagespflegeeinrichtungen vor allem auf ältere pflegebedürftige Menschen ausgerichtet ist. Gerade im Bereich der chronischen Erkrankungen ist es schwierig, dem jüngeren Lebensalter angemessene Angebote zu finden.

Meine eigene Erfahrung mit der Tagespflege

Die Möglichkeit der Tagespflege habe ich bereits in meinem familiären Umfeld als sehr entlastend erlebt. Mein Vater konnte mit dem Pflegegrad 2 einmal wöchentlich an der Tagespflege der Sozialstation Lindau teilnehmen, was für meine Mutter eine wirklich große Entlastung darstellte. Er wurde dann einmal die Woche von einem Fahrdienst abgeholt und gebracht. Der Fahrdienst hat auf seiner Route die einzelnen Tagespflegegäste zusammen befördert. Dazu wurde jedoch eine gewisse körperliche Mobilität vorausgestetzt, mein Vater musste noch in den Kleinbus einsteigen können und es wurde ihm beim Ein- und Aussteigen geholfen. Für Rollstuhlfahrer wäre in diesem Fall eine Teilnahme an der Sammelbeförderung nicht möglich gewesen.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.