Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden. Diese Leistung kann die ambulante Pflege zu Hause ergänzen und pflegende Angehörige entlasten.
Auch eine stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger ist über die Tagespflege möglich. Der bzw. die Pflegebedürftige verbringt dann einen bestimmten Teil des Tages oder die Nacht in einem Pflegeheim.
Seit 2015 wird die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld bewilligt. Erst wenn die monatlichen Kosten die für den jeweiligen Pflegegrad festgelegten Beträge übersteigen fallen eigene Zahlungen oder eine Verrechnung mit dem Pflegegeld an.
Nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Sachleistungen der Tagespflege:
Tagespflege, Sachleistung
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Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 689 | 1298 | 1612 | 1995 |
Die Fahrt zur Tagespflege kann mit einem Fahrdienst der Enrichtung erfolgen, dessen Kosten jedoch zusätzlich zur Tagespflege in Rechnung gestellt werden.
Ein Problem für jüngere Menschen ist es, daß die meisten bestehenden Tagespflegeeinrichtungen vor allem auf ältere pflegebedürftige Menschen ausgerichtet ist. Gerade im Bereich der chronischen Erkrankungen ist es schwierig, dem jüngeren Lebensalter angemessene Angebote zu finden.