Unterstützung Angehöriger und Pflegeleistungen

Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel

Übernimmt die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel, dann bezahlt sie auch anfallende Strom-, Reparatur- und Wartungskosten. Für selbst beschaffte Hilfsmitteln ist die Kasse dagegen nicht zuständig.

Notwendige Reparaturen werden von dem Sanitätshaus durchgeführt, welches das Hilfsmittel ausgeliefert hat. Bei Rollstühlen beinhaltet dies auch Verschleißteile wie die Reifen und Akkus. In der Regel rechnet das Sanitätshaus die Reparatur- und Wartungskosten selbst mit der Kasse ab. Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel weiterlesen

10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsverhinderung

Tritt bei einem Mitglied der Familie eine plötzliche Pflegebedürftigkeit auf, so muss in der Regel einiges organisiert werden. Kann die Pflege nicht selbst geleistet werden, so muss ein ambulanter Pflegedienst gefunden werden oder ein Platz in einer Pflegeeinrichtung.

Um Arbeitnehmern (auch bei Minijobs) die dafür notwendige Zeit zu verschaffen wurde die gesetzliche Pflegezeit eingeführt, wir haben darüber bereits in einem Beitrag zur Pflegezeit berichtet. Mit dem Pflegeunterstützungsgeld übernimmt die gesetzliche Pflegekasse bis zu 10 Tage lang bis zu 90% des Nettoarbeitsentgeltes. 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsverhinderung weiterlesen

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Ab Pflegegrad 1  besteht für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Krankenkasse/Pflegekasse übernommen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden.

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