Allgemein und Pflegeleistungen

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege wird ab 2024 ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro eingeführt. Für junge Menschen bis einschließlich des 25. Lebensjahrs und mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Neuregelung ab dem 1. Januar 2024. Für alle anderen Betroffenen gilt diese Regelung erst ab 2025. Neu ist auch, dass ab 1. Juli 2025 die Verhinderungspflege sofort nach Feststellung des Pflegegrades 2 ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden kann.

Ab 2025 steht der kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro für alle Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zur Verfügung. Dieser kann flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Beide Leistungen können für maximal 8 Wochen in Anspruch genommen werden. Für junge Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 bis einschließlich des 25. Lebensjahrs werden diese Neureglungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf den 1. Januar 2024 vorgezogen. Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiterlesen

Pfronten Blick

Familienerholungsstätten: Zuschuss für Urlaub mit Pflegebett

Derzeit ist Urlaub leider nicht denkbar, denn die Corona-Pandemie hat uns alle im Griff. Erst nach deren Abklingen werden wieder Reisen möglich sein. Auch dann gilt: Wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Hilfe angewiesen ist kommt die Erholung oft zu kurz. Denn barrierefreie Unterkünfte sind rar und falls zusätzlich noch personelle Pflege und Hilfsmittel organisiert werden müssen wird es oft kompliziert. Allein die Organisation eines Pflegebettes ist bei den meisten klassischen Hotels ein fast unlösbares Problem.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wirbt mit ihrer Broschüre „Urlaub mit der Familie“ für ein Netz aus 30 Familienerholungsstätten mit barrierefreien Zimmern in den touristischen Top-Regionen Deutschlands. Oft sind die Zimmer sogar mit einem Pflegebett ausgestattet und ein Pflegedienst vor Ort kommt ins Haus.

Bezüglich der Finanzierung stelle ich drei Punkte genauer vor:

  • Einige Bundesländer geben auf Antrag einen kleinen Zuschuß für einen Urlaub in einer Familienerholungsstätte. Dafür gibt es bestimmte Vorausetzungen.
  • Auch die Stiftung Dr. med. Heide Paul-Toebelmann Stiftung kann auf Antrag eine Erholungsmaßnahme für pflegende Angehörige bezuschussen.
  • Der Pflegedienst kann auch im Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen über die Verhinderungspflege mit finanziert werden, wenn der pflegende Angehörige z.B. stundenweise eigene Unternehmungen machen möchte (siehe dazu diesen Beitrag zum Thema Verhinderungspflege und stundenweise Verhinderung der Pflegeperson).

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Hausnotruf, E-Mobil, Treppenliftangebote einholen

Wir bieten drei Formulare, über die bequem Firmenangebote für Treppenlifte, E-Mobile und Hausnotrufe eingeholt werden können.

Service: bequem Firmenangebote einholen

Treppenlift Angebote E-Mobil Angebote Hausnotruf Angebote

Das ermöglicht einen Preisvergleich und eine fachkundige Beratung. Dazu arbeiten wir seit mehren Jahren mit der Onlineplattform Aroundhome und Liftstar zusammen und konnten bereits mehrere hundert erfogreiche Vermittlungen durchführen.

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