Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege wurde 2024 ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro eingeführt. Für junge Menschen bis einschließlich des 25. Lebensjahrs und mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Neuregelung seit dem 1. Januar 2024. Für alle anderen Betroffenen ist diese Regelung erst ab 01.07.2025 geplant. Neu ist auch, dass ab 1. Juli 2025 die Verhinderungspflege sofort nach Feststellung des Pflegegrades 2 ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden kann.
Ab 1. Juli 2025 soll laut bisheriger Planung des Bundesministeriums für Gesundheit der kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro für alle Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen. Dieser kann flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Beide Leistungen können für maximal 8 Wochen in Anspruch genommen werden. Für junge Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 bis einschließlich des 25. Lebensjahrs gelten diese Neureglungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit dem 1. Januar 2024. Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiterlesen