Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer

Mobile Treppensteiger kommen zur Überwindung von Treppen in den Einsatz, wenn ein Aufzug oder ein Treppenlift fehlt. Sie gehören in den Leistungsbereich der Pflegekasse und können von Pflegebedürftigen als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Zumindest für Rollstuhlfahrer, für die eine Treppensteighilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 16. Juli 2014 entschieden (B 3 KR 1/14 R, 16.07.2014). In der Urteilsbegründung heißt es, eine Treppensteighilfe stellt für pflegebedürftige Versicherte ein Pflegehilfsmittel dar, weil mit ihrer Hilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird. Um mit dem Treppensteiger nach draußen und zurück in die Wohnung zu kommen ist nur noch eine Pflegeperson anstelle zwei Personen notwendig.

Der Kläger ist 81 Jahre alt und aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen in der Pflegestufe III. In seinem Haus ist kein Aufzug vorhanden, um seine Wohnung im ersten Stock zu verlassen müssen Treppen überwunden werden.

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Das BSG Urteil bezieht sich auf eine Versorgung mit einem Scalamobil, ihr findet ihr hier: Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe, B 3 KR 1/14 R

Auf der Seite Rollstuhlcheck ist ein Erfahrungsbericht zum Alber-Treppensteiger zu finden: Treppensteiger Alber scalacombi S36

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Zur Beantragung eines Pflegehilfsmittels ist keine ärztliche Verordnung nötig. Ein Pflegegrad ist allerdings die Voraussetzung für den Leistungsanspruch. Das Hilfsmittel muss vom Versicherten schriftlich mit einer kurzen Begründung warum das Hilfsmittel benötigt wird direkt bei seiner Pflegekasse beantragt werden.


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Treppensteiger gibt es als Treppensteighilfen und Treppenraupen. In dem Urteil des BSG wurde nur der Bereich Treppensteighilfen behandelt. Die Treppensteigraupen sind besonders gut für gerade Treppen geignet. Sie vermitteln ein höheres Sicherheitsgefühl als die Treppensteighilfen, weil die Raupe auf der Treppe eine viel größere Auflagefläche hat.

Ein weiterer Beitrag auf pflegegeld-info.de vertieft  das Thema Pflegehilfsmittel.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.