Die Pflege eines Angehörigen ist in der Regel immer mit einer großen Belastung für die Pflegepersonen verbunden. Was tun, wenn man als pflegender Angehöriger kurzfristig ausfällt oder eine Auszeit benötigt?
Die Verhinderungspflege soll pflegender Angehörige stunden- oder tageweise (z.B. für private Anlässe oder Urlaub) entlasten oder im Krankheitsfall der Pflegeperson eine Ersatzpflege finanzieren. Seit 1. Juli bilden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von maximal 3539 Euro.
Verhinderungspflege = Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Die Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse als „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ zu beantragen. Neben einem Stundensatz können auch Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden. Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3539 Euro weiterlesen