Verhinderungspflege im Urlaub

Die Verhinderungspflege bietet eine Möglichkeit der Ersatzpflege, falls die Pflegeperson krank oder aus anderen Gründen verhindert ist. Mit einem jährlichen Betrag von bis zu 1612€ kann per Verhinderungspflege eine häusliche Pflege  durch eine Privatperson stunden- oder tageweise finanziert werden. Das Pflegegeld wird währendessen voll bzw. zur Hälfte weitergewährt.

Eine zeitweise Trennung von Pflegeperson und zu Pflegendem ist aber auch möglich, wenn der oder die Pflegebedürftige eine Urlaubsreise macht oder an einer Freizeit teilnimmt. Die Leistungen aus der Verhinderungspflege ermöglichen es in diesem Fall eine mitreisende pflegende Privatperson oder einen Pflegedienst (jedoch nicht im Ausland) zu finanzieren. Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag von 1612 € kann auf beliebig viele Tage verteilt werden, falls die Verhinderungspflege höchstens 8 Stunden am Tag benötigt wird. Werden über 8 Stunden Pflege am Tag benötigt, besteht eine maximale zeitliche Begrenzung von 42 Tagen bzw. 6 Wochen.

Wanne-zur-Dusche - Banner 250x250
Anzeige

Vorausgesetzt wird, dass die gewohnte Pflegeperson verhindert ist und nicht mitreisen kann.

Die weiteren Voraussetzungen sind:

Liftstar
Anzeige
  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege fand vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung statt (ab 1. Juli 2025 entfällt diese Wartezeit).

Höhe des Pflegegeldes bei Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wird die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden täglich benötigt, so wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Ansonsten wird das volle Pflegegeld weitergezahlt.


Anzeige

Antragstellung der Verhinderungspflege

Der Antrag auf “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson” wird bei der Pflegekasse gestellt. Bei der Antragstellung sollte die Pflegekasse über die Reise informiert werden.

Die entstandenen Kosten sind nachzuweisen. Handelt es sich um eine Behindertenfreizeit, dann können nur die pflegebedingten Aufwendungen erstattet werden. Ist eine Aufsplittung der Rechnung nicht möglich, werden 60 % des Rechnungsbetrages erstattet (z. B. bei Gruppenbetreuung).

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.