Zum 01.01.2024 ist eine Erhöhung des Pflegegeldes zu erwarten. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Auch das Regelwerk des Sozialgesetzbuches sieht eine turnusmässige Pflegegelderhöhung für 2024 vor.
Hier ein Überblick über die betreffenden Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird zum 1. Januar 2024 um 5% erhöht. Das Pflegegeld erhalten die Pflegebedürftigen direkt von der Pflegekasse.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegegeld ab 2024 | – | 332 | 572 | 764 | 946 |
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Auch die Pflegesachleistungen bei Pflege durch einen Pflegedienst werden zum 1. Januar 2024 um 5% angehoben. Das betrifft das Pflegegeld, das bei ambulanter Pflege durch eine Sozialstation von der Pflegekasse übernommen wird. Die Pflegesachleistung wird von der Pflegekasse nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern wird direkt an den Pflegedienst bzw. die Sozialstation überwiesen.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegesachleistung ab 2024 | – | 760 | 1431 | 1777 | 2200 |
Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen ab 2024 jährlich für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Bislang konnte das Pflegeunterstützunggeld nur einmalig in Anspruch genommen werden. Das Pflegeunterstützungsgeld soll Angehörigen zur Verfügung stehen, wenn sich die Pflegesituation plötzlich gravierend verändert. Nahe Angehörige haben dann zehn Arbeitstage Zeit, um die Pflege zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt bis zu 90% des Nettoarbeitsentgelts.
Ab 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht.
Für die vollstationäre Pflege wird damit der für die Pflege zu zahlende Eigenanteil geringer. Die Pflegeversicherung springt mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt.
- Erhöhung von 5 Prozent auf 15 Prozent bei 0 – 12 Monaten Verweildauer
- Erhöhung von 25 Prozent auf 30 Prozent bei 13 – 24 Monaten
- Erhöhung von 45 Prozent auf 50 Prozent bei 25 – 36 Monaten
- Erhöhung von 70 Prozent auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten
Zur Finanzierung dieser Anhebung der Pflegeleistungen steigen die Beitragssätze für die Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 an. Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der vom Bundestag verabschiedet werden muß. Zusätzlich ist auch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.