Voraussetzungen für das Pflegegeld
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung
- Pflegegrad 2 wurde vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt. Für das Landesamt existiert ein Pflegegeldjahr, welches vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres reicht.
Keine Anrechnung mit Sozialleistungen
Das Landespflegegeld wird nach Entscheidung des Bundessozialministeriums nicht mit Grundsicherung und Arbeitslosengeld II verrechnet. Gleiches gilt für das Blindengeld und das Wohngeld. Das Landespflegegeld ist damit auch für Sozialhilfeempfänger eine zusätzliche Geldleistung.Einmalig Antrag für das Pflegegeld stellen
Der zweiseitige Antrag wird vom Pflegebedürftigen gestellt. Die Antragsformulare gibt es auf dieser Seite der Bayerischen Landesregierung sowie bei den Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Eine Möglichkeit den Antrag online zu stellen gibt es nur für Besitzer des neuen Personalausweises, die ein Bürgerkonto eingerichtet haben. Die Antragstellung kann schriftlich erfolgen, die Adresse lautet: Landespflegegeldstelle, Postfach 1365, 92203 Amberg, Telefon 09621 9669 2444.Antragsfristen
Wer das Landespflegegeld für das aktuelle Jahr erhalten möchte, muß den Antrag bis zum 31.12. des Jahres stellen. Der Pflegegrad 2 muss jedoch vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt worden sein.Bearbeitungszeiten beim Landespflegegeld
Die nachfolgenden Daten stammen aus einer Online-Umfrage und können eine grobe Orientierung für die voraussichtliche Bearbeitungszeit geben.Wie lange mussten Sie warten vom Tag der Antragstellung bis zum Bewilligungsbescheid?
- ein bis zwei Monate (47%, 9 Votes)
- weniger als einen Monat (37%, 7 Votes)
- zwei bis drei Monate (5%, 1 Votes)
- drei bis vier Monate (5%, 1 Votes)
- fünf Monate und länger (5%, 1 Votes)
- vier bis fünf Monate (0%, 0 Votes)
Total Voters: 19
