Pflegegeld 2024 und weitere Leistungen

Die nachfolgende Übersicht zeigt in den einzelnen Tabellen die Leistungen der Pflegekasse. Die nächsten Veränderungen stehen 2024 an – das Pflegegeld wird um 5% erhöht. Mehr zu allen Leistungen finden Sie auf diesen Seiten.

1. Pflegegeld zuhause und im Heim

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson

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Pflegegrad 1 2 3 4 5
ab 2024 332 573 765 947
ab 2025 347 598 798 989

 

Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation

Pflegegrad 1 2 3 4 5
ab 2024 761 1432 1778 2200
ab 2025 794 1495 1857 2299

 


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Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 125 770 1262 1775 2005

Eigenanteil bei vollstationärer Pflege ab 2024:

Für die vollstationäre Pflege wurde der für die Pflege zu zahlende Eigenanteil geringer. Die Pflegeversicherung springt seitdem mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt 75 Prozent.

2. Ersatzpflege

Die Ersatzpflege betrifft Situationen, in denen eine Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist. Es stehen die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und die Tages- bzw. Nachtpflege zur Verfügung.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch nahe Angehörige

Pflegegrad 1 2 3 4 5
jährlich 316 545 728 901

maximale jährliche Beträge zuzüglich des halben Pflegegeldes für max. 6 Wochen

 

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch sonstige Personen

Pflegegrad 1 2 3 4 5
jährlich 1612 1612 1612 1612

Es handelt sich um maximale jährliche Beträge zuzüglich des halben Pflegegeldes für max. 6 Wochen. Ein Erhöhungsbetrag aus den Mitteln der Kurzzeitpflege kann bei stationärer Verhinderungspflege bis zu 806 € beantrag werden.

mehr Informationen zur Verhinderungspflege in diesem Beitrag.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege in stationärer Einrichtung, Sachleistung

Pflegegrad 1 2 3 4 5

jährlich

1774 1774 1774 1774

Es handelt sich um jährliche Beträge für maximal 8 Wochen Dauer. Ein zusätzlicher Betrag von 1612 € aus Mitteln der Verhinderungspflege kann beantragt werden. Auch eine Verwendung des Entlastungsbetrags ist möglich.

mehr Informationen zur Kurzzeitpflege in diesem Beitrag

3. Entlastung Angehöriger

Tagespflege bzw. Nachtpflege

Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden.

Tagespflege, Sachleistung

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 689 1298 1612 1995

mehr Informationen zur Tagespflege in diesem Beitrag

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Entlastungsbetrag z.B. Haushaltshilfe

Entlastungsbetrag, Sachleistung an anerkannte Anbieter

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 125 125 125 125 125

mehr Informationen zum Entlastungsbetrag/Haushaltshilfe in diesem Beitrag.

Pflegekurse

Es besteht ein kostenfreier Anspruch auf Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter.

mehr Informationen zu Pflegekursen und häuslichen Schulungen in diesem Beitrag

Pflegeberatung durch Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen zusammen mit kommunalen Trägern betrieben. Sie bieten flächendeckend eine unabhängige Pflegeberatung. Die Bundesregierung hat hier Informationen über Pflegestützpunkte in Deutschland bereitgestellt:

Pflegestützpunkte in Deutschland

Pflegezeit

  • 10 Tage Freistellung von der Arbeit und Lohnersatzleistung bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen.
  • 6 Monate Freistellung von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung. Zinsloses Darlehen.
  • bis zu 2 Jahre Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 50% Arbeitszeit.

mehr Informationen zur Pflegezeit in diesem Beitrag

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Ab Pflegegrad 2 werden Beiträge zu Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

4. Umbau: finanzielle Hilfen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Betrag pro Maßnahme

Pflegegrad 1 2 3 4 5
pro Maßnahme 4000 4000 4000 4000 4000

mehr Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in diesem Beitrag

Weitere Förderungen

Hier habe ich weitere Hilfen außerhalb der Pflegekasse beschrieben:

Zuschüsse für barrierefreies Bauen

5. Wohngruppenzuschlag

Wohngruppenzuschlag

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 214 214 214 214 214

pauschaler monatlicher Zuschlag bei anerkannter Pflege-WG.

6. Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel, Sachleistung

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 40 40 40 40 40

mehr Informationen zu Pflegehilfsmitteln in diesem Beitrag.

7. Begutachtung der Pflegebedürftigkeit/Neues Begutachtungsaccessment (NBA)

Mehr Informationen zur Begutachtung hier.

8. Landespflegegeld Bayern

2018 hat Bayern ein Landespflegeld eingeführt. Ab Pflegegrad 2 werden auf Antrag einmal jährlich 1000€ an Pflegebedürftige mit Wohnsitz in Bayern ausgezahlt. Die Antragstellung muss nur nur einmal erfolgen, die Frist zur Antragstellung für die Leistung des laufenden Jahres endet am 31.12.

Mehr dazu in diesem Beitrag zum Landespflegegeld Bayern.

9. Dynamisierung der Pflegeleistungen

Mit dem Begriff der Dynamisierung ist eine Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung gemeint. Im §30 des SGB XI ist geregelt, dass ab 2020 alle drei Jahre überprüft wird, ob das Pflegegeld erhöht werden soll. Das soll in Abhängigkeit von der Preisentwicklung und der Lohnentwicklung der vorherigen drei Kalenderjahre geschehen. Mehr dazu in diesem Beitrag:

Pflegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 …

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.