Die nachfolgende Übersicht zeigt in den einzelnen Tabellen die Leistungen, wie sie seit 2022 unverändert gelten. Die letzten Veränderungen waren 2022 als die Leistungen für ambulante Pflege durch Pflegedienste um 5% anstiegen und die Kurzzeitpflege um 10% aufgestockt wurde. In 2023 ist keine Pflegegelderhöhung geplant. Mehr zu allen Leistungen finden Sie auf diesen Seiten.
1. Pflegegeld zuhause und im Heim
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 316 | 545 | 728 | 901 |
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 724 | 1363 | 1693 | 2095 |
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Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 125 | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |
Eigenanteil bei vollstationärer Pflege seit 2022:
Für die vollstationäre Pflege wurde der für die Pflege zu zahlende Eigenanteil geringer. Die Pflegeversicherung springt seitdem mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt 70 Prozent.
mehr Informationen zum Pflegegeld in diesem Beitrag.
2. Ersatzpflege
Die Ersatzpflege betrifft Situationen, in denen eine Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist. Es stehen die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und die Tages- bzw. Nachtpflege zur Verfügung.
Verhinderungspflege
Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch nahe Angehörige
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
jährlich | – | 316 | 545 | 728 | 901 |
maximale jährliche Beträge zuzüglich des halben Pflegegeldes für max. 6 Wochen
Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch sonstige Personen
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
jährlich | – | 1612 | 1612 | 1612 | 1612 |
Es handelt sich um maximale jährliche Beträge zuzüglich des halben Pflegegeldes für max. 6 Wochen. Ein Erhöhungsbetrag aus den Mitteln der Kurzzeitpflege kann bei stationärer Verhinderungspflege bis zu 806 € beantrag werden.
mehr Informationen zur Verhinderungspflege in diesem Beitrag.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege in stationärer Einrichtung, Sachleistung
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
jährlich |
– | 1774 | 1774 | 1774 | 1774 |
Es handelt sich um jährliche Beträge für maximal 8 Wochen Dauer. Ein zusätzlicher Betrag von 1612 € aus Mitteln der Verhinderungspflege kann beantragt werden. Auch eine Verwendung des Entlastungsbetrags ist möglich.
mehr Informationen zur Kurzzeitpflege in diesem Beitrag
3. Entlastung Angehöriger
Tagespflege bzw. Nachtpflege
Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden.
Tagespflege, Sachleistung
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 689 | 1298 | 1612 | 1995 |
mehr Informationen zur Tagespflege in diesem Beitrag
Entlastungsbetrag z.B. Haushaltshilfe
Entlastungsbetrag, Sachleistung an anerkannte Anbieter
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 125 | 125 | 125 | 125 | 125 |
mehr Informationen zum Entlastungsbetrag/Haushaltshilfe in diesem Beitrag.
Pflegekurse
Es besteht ein kostenfreier Anspruch auf Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter.
mehr Informationen zu Pflegekursen und häuslichen Schulungen in diesem Beitrag
Pflegeberatung durch Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen zusammen mit kommunalen Trägern betrieben. Sie bieten flächendeckend eine unabhängige Pflegeberatung. Die Bundesregierung hat hier Informationen über Pflegestützpunkte in Deutschland bereitgestellt:
Pflegestützpunkte in Deutschland
Pflegezeit
- 10 Tage Freistellung von der Arbeit und Lohnersatzleistung bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen.
- 6 Monate Freistellung von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung. Zinsloses Darlehen.
- bis zu 2 Jahre Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 50% Arbeitszeit.
mehr Informationen zur Pflegezeit in diesem Beitrag
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Ab Pflegegrad 2 werden Beiträge zu Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
4. Umbau: finanzielle Hilfen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Betrag pro Maßnahme
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
pro Maßnahme | 4000 | 4000 | 4000 | 4000 | 4000 |
mehr Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in diesem Beitrag
Weitere Förderungen
Hier habe ich weitere Hilfen außerhalb der Pflegekasse beschrieben:
Zuschüsse für barrierefreies Bauen
5. Wohngruppenzuschlag
Wohngruppenzuschlag
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 214 | 214 | 214 | 214 | 214 |
pauschaler monatlicher Zuschlag bei anerkannter Pflege-WG.
6. Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel, Sachleistung
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 40 | 40 | 40 | 40 | 40 |
mehr Informationen zu Pflegehilfsmitteln in diesem Beitrag.
7. Begutachtung der Pflegebedürftigkeit/Neues Begutachtungsaccessment (NBA)
Mehr Informationen zur Begutachtung hier.
8. Landespflegegeld Bayern
2018 hat Bayern ein Landespflegeld eingeführt. Ab Pflegegrad 2 werden auf Antrag einmal jährlich 1000€ an Pflegebedürftige mit Wohnsitz in Bayern ausgezahlt. Die Antragstellung muss nur nur einmal erfolgen, die Frist zur Antragstellung für die Leistung des laufenden Jahres endet am 31.12.
Mehr dazu in diesem Beitrag zum Landespflegegeld Bayern.
9. Dynamisierung der Pflegeleistungen
Mit dem Begriff der Dynamisierung ist eine Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung gemeint. Im §30 des SGB XI ist geregelt, dass ab 2020 alle drei Jahre überprüft wird, ob das Pflegegeld erhöht werden soll. Das soll in Abhängigkeit von der Preisentwicklung und der Lohnentwicklung der vorherigen drei Kalenderjahre geschehen. Mehr dazu in diesem Beitrag:
Pflegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 …