Thema: Pflegegrad 2-5

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Auch ohne Pflegegrad  besteht für pflegende Angehörige, Angehörige von hilfsbedürftigen Personen und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Pflegekasse der hilfsbedürftigen Person übernommen und ein Pflegegrad muss dafür nicht vorliegen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden. Die gesetzliche Grundlage für die kostenlosen Pflegekurse und häusliche Schulungen ist §45, SGB XI:
„Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. …“


Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen weiterlesen

Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht

Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus, denn sie wurde lediglich als eine Teilversicherung geschaffen. Das Pflegegeld und alle weiteren Leistungen sollten daher immer nur als Zuschuss gesehen werden.

In manchen Fällen kann oder muß auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:

  • falls bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
  • falls eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
  • falls keine Krankenversicherung besteht
  • falls die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist (mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre), z.B. bei anerkannten Asylbewerbern.

Dazu wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hilfe zur Pflege: wenn das Pflegegeld nicht reicht weiterlesen

Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch

Um Leistungen wie zum Beispiel Pflegegeld von der Pflegekasse zu erhalten muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Diese Begutachtung kann nur nach einer Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgen.

Die Pflegeversicherung hat 2017 fünf Pflegegrade eingeführt, welche die bisherigen Pflegestufen ersetzen.

Die neue Begutachtung (NBA) der Pflegebedürftigkeit und die daraus folgende Berechnung der Pflegegrade sind umfangreich. Vor einer anstehenden Begutachtung sollte man sich intensiv darauf vorbereiten. Dazu kann ein Pflegetagebuch dienen, auf welches wir unten im Beitrag verweisen. Außerdem sollte bei der Begutachtung ein Angehöriger mit dabei sein. Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch weiterlesen