Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Auch ohne Pflegegrad  besteht für pflegende Angehörige, Angehörige von hilfsbedürftigen Personen und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Pflegekasse der hilfsbedürftigen Person übernommen und ein Pflegegrad muss dafür nicht vorliegen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden. Die gesetzliche Grundlage für die kostenlosen Pflegekurse und häusliche Schulungen ist §45, SGB XI:
„Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. …“


Häusliche Schulung

Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person kann die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Eine häusliche Schulung kann auch für weitere Personen aus dem Umfeld durchgeführt werden, wie z.B. für Ehrenamtliche eines Besuchsdienstes oder für einen Taxifahrer, der das Umsetzen seines Fahrgastes vom Rollstuhl auf den Beifahrersitz lernt. Die häusliche Schulung muß vor der Durchführung von der Pflegekasse bewilligt werden. Bei der Beantragung sind die Anbieter der häuslichen Schulung behilflich und übernehmen die Antragstellung oft sogar selbst.
Einige Pflegekassen, wie z.B. die BARMER bieten die Kurse selbst an. Auch eine Zusammenarbeit der Pflegekassen bei der Organisation von Pflegekursen ist möglich.

Pflegekurse: neben Krankenpflege auch Kinaesthetics oder Bobath möglich

Neben Grundlagen der häuslichen Krankenpflege (Lagerungstechniken, rückenschonendes Arbeiten) werden auch speziellere Techniken wie Kinästhetik bzw. Kineaesthetics vermittelt. Kinaesthetics schult die Bewegungskompetenzen der Pflegeperson und des zu Pflegenden und kann bei allen Transfers zu leichteren und einfacheren Bewegungsabläufen führen. Die Schulung beinhaltet auch eine Beratung zu entsprechenden Hilfsmitteln für leichtere Transfers. Die Schulung kann in Pflegekursen oder ganz unkompliziert in der häuslichen Schulung – also einem oder mehreren Terminen Zuhause – erfolgen. Das Portal wir-pflegen-zuhause.de bietet eine Suchfunktion an, mit deren Hilfe man einen Trainer in der Nähe finden kann.

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In Pflegekursen nach dem Bobath Konzept werden mittels gezielter Techniken Bewegungsfolgen und -übergänge aufgebaut. Das Konzept beruht auf der Plastizität des Gehirns. Gesunde Hirnregionen können trainiert werden, um die Aufgaben geschädigter Bereiche zu übernehmen. Das Bobath Konzept wird bei Menschen mit Hirnschädigungen angewandt, die unter Lähmungen und Bewegungsstörungen leiden.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.