Ab Pflegegrad 1 besteht für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Krankenkasse/Pflegekasse übernommen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden.
Häusliche Schulung
Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person kann die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Eine häusliche Schulung kann auch für weitere Personen aus dem Umfeld durchgeführt werden, wie z.B. für Ehrenamtliche eines Besuchsdienstes oder für einen Taxifahrer, der das Umsetzen seines Fahrgastes vom Rollstuhl auf den Beifahrersitz lernt. Die häusliche Schulung muß vor der Durchführung von der Pflegekasse bewilligt werden.
Einige Pflegekasse, wie z.B. die BARMER bieten die Kurse selbst an. Auch eine Zusammenarbeit der Pflegekassen bei der Organisation von Pflegekursen ist möglich.
Pflegekurse: neben Krankenpflege auch Kinästhetik oder Bobath möglich
Neben Grundlagen der häuslichen Krankenpflege (Lagerungstechniken, rückenschonendes Arbeiten) werden auch speziellere Techniken wie Kinästhetik bzw. Kineaesthetics vermittelt. Kinästhetik schult die Bewegungskompetenzen der Pflegeperson und des zu Pflegenden und kann bei allen Transfers zu leichteren und einfacheren Bewegungsabläufen führen. Das kann in Pflegekursen oder in der häuslichen Schulung – also Zuhause – erfolgen.
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In Pflegekursen nach dem Bobath Konzept werden mittels gezielter Techniken Bewegungsfolgen und -übergänge aufgebaut. Das Konzept beruht auf der Plastizität des Gehirns. Gesunde Hirnregionen können trainiert werden, um die Aufgaben geschädigter Bereiche zu übernehmen. Das Bobath Konzept wird bei Menschen mit Hirnschädigungen angewandt, die unter Lähmungen und Bewegungsstörungen leiden.
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