Thema: Pflegegrad 2-5

Kurzzeitpflege: 1774€ pro Jahr

Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein Betrag von 1774€ zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Die Kurzzeitpflege kann damit eine absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre. Kurzzeitpflege: 1774€ pro Jahr weiterlesen

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Ab Pflegegrad 1  besteht für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen ein Recht auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten werden von der Krankenkasse/Pflegekasse übernommen. Ziel ist es den Angehörigen die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Auch pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen sollen verringert oder verhindert werden.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen wie z.B. einzelne behindertengerechte Umbauten im Badezimmer oder den Einbau eines Treppenlifters mit einem Zuschuss bis zu 4000 €. Voraussetzung dafür ist mindestens der Pflegegrad 1. Für die geplante Maßnahme ist ein Kostenvoranschlag notwendig, der zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden muß.

Zusätzlich muss eine Sozialstation die Umbaumaßnahme  befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weiterlesen

Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch

Um Leistungen wie zum Beispiel Pflegegeld von der Pflegekasse zu erhalten muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Diese Begutachtung kann nur nach einer Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgen.

Die Pflegeversicherung hat 2017 fünf Pflegegrade eingeführt, welche die bisherigen Pflegestufen ersetzen.

Die neue Begutachtung (NBA) der Pflegebedürftigkeit und die daraus folgende Berechnung der Pflegegrade sind umfangreich. Vor einer anstehenden Begutachtung sollte man sich intensiv darauf vorbereiten. Dazu kann ein Pflegetagebuch dienen, auf welches wir unten im Beitrag verweisen. Außerdem sollte bei der Begutachtung ein Angehöriger mit dabei sein. Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch weiterlesen