Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).
Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
- Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Lagerungskissen, Hausnotruf usw.).
Antragstellung
Pflegehilfsmittel müssen nicht ärztlich verordnet werden, es ist aber ein Schreiben an die Krankenkasse dazu notwendig. Für eine Beantragung der Kostenübernahme reicht eine Mitteilung des Pflegebedürftigen bzw. seiner Angehörigen an die Pflegekasse aus. Neben dem Namen und Geburtsdatum muss die Art des beantragten Pflegehilfsmittels aufgeführt werden. Die jeweilige
Pflegekasse überprüft dann die Notwendigkeit des Mittels durch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst.
Seit 2017 wird der Hilfsmittelbedarf auch bei jeder Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK erfasst. Fallen bereits bei der Begutachtung Hilfsmittel als notwendig auf, dann kann diese Feststellung schon als Antrag gelten, wenn der Pflegebedürftige dem nicht widerspricht.
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1. Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Aufgrund der der Corona-Pandemie wurde die neue Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zeitweise von 40€ auf 60€ erhöht.
Aufgrund gestiegener Kosten wurde der Pauschalbetrag für eine Kostenübernahme auf monatlich 60 € festgelegt. Diese Regelung bestand bis 31.12.2021. Aktuell liegt der Betrag wieder bei 40€.
Die Pflegekasse übernimmt diese Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich bis zu 40 €. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt ist keine ärztliche Verordnung nötig. Es wird aber empfohlen den Bedarf kurz schriftlich zu begründen. Die Hilfsmittel können dann von einem Sanitätshaus oder einer Apotheke bezogen werden, die dann mit der Pflegekasse abrechnet.
Die häufigsten für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- saugende Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
2. Technische Pflegehilfsmittel
Von den Verbrauchshilfsmitteln zu unterscheiden sind die technischen Pflegehilfsmittel, die ebenfalls ohne ärztliche Verordnung beantragt werden. Hier entscheidet bis 31.12.21 noch der MDK über die medizinische Notwendigkeit. Ab 01.01.2022 können solche Hilfsmittel von einer Pflegefachkraft empfohlen werden, die vom Pflegedienst kommen oder im Rahmen eines Pflegeberatungsbesuches da sind. Diese schriftliche Empfehlung wird dann zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht.
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen u.a.:
- Pflegebett und Zubehör
- Pflegebett-Tisch, Aufrichthilfen (Bettgalgen)
- Pflegerollstuhl
- Hebelifte
- Polsterung zum Lagern bzw. Lagerungskissen
- für Rollstuhlfahrer laut Urteil des Bundessozialgerichts auch Treppensteighilfen, wie z.B. das Scalamobil
- Hausnotruf: der Hausnotruf gilt als „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität“. Der Hausnotruf kommt laut Indikation „… bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürftigen in Frage , die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes jederzeit der Eintritt einer derartigen Notsituation erwartet werden kann. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen/geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen.“
Über dieses Formular können Sie Kontakt zu Anbietern von Hausnotrufen aufnehmen. Unser Partner, die Aroundhome GmbH wird Sie nach dem Absenden des Formulars anrufen und dann auf Wunsch eine Kontaktaufnahme veranlassen.