Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4000 € in vielen Fällen nur einen verhältnismässig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt. Je nach Situation kommen mit oder ohne Pflegegrad verschiedene weitere Zuschussgeber in Frage.
Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren
Die Krankenkasse kann bei einer akuten Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für eine begrenzte Zeit übernehmen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das unter 13 Jahren alt ist. Bei manchen Krankenkassen wie z.B. der AOK liegt die Grenze bei unter 14 Jahren. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, so spielt das Alter keine Rolle. Die die Haushaltshilfe wird dann von der Krankenkasse unabhängig vom Alter des Kindes übernommen. Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe gehören alle anfallenden Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Putzen aber auch Teile der Betreuung des Kindes, wie beispielsweise das Kind zum Kindergarten zu bringen oder gemeinsam zu essen. Haushaltshilfe bei Erkrankung eines Elternteils mit Kindern bis 13 Jahren weiterlesen
Pflegegelderhöhung alle drei Jahre möglich: 2024, 2027, 2030 …
Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deuschland zuletzt im Jahr 2017 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz. Seitdem sind die Beträge für das Pflegegeld und die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung stabil. Doch das Sozialgesetzbuch SGB XI ermöglicht die nächste Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2024. Eine Veränderung der Leistungen der Pflegeversicherung und damit eine Pflegegelderhöhung ist dann möglich.
Nach diesem Turnus hätte 2021 die letzte Pflegegelderhöhung erfolgen können. Doch im Juni 2021 nahm die Bundesregierung die Pläne einer Verbesserung der Leistungen im Rahmen einer Pflegegelderhöhung zurück und konzentrierte sich dann auf das GVWG, ein Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung. Als Ergebnis kam eine 5%-ige Erhöhung der Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege und die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% ab 01.01.2022 heraus.
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Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
Nach schwerer Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer anderen ambulanten Behandlung im Krankenhaus kann ganz plötzlich für eine bestimmte Zeit eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe notwendig sein. Seit 2016 kann die Krankenkasse für eine bestimmte Zeit einen Teil der Kosten auch ohne Pflegegrad übernehmen. Seit 2018 wurde diese Leistung ausgeweitet, so dass sie auch auch bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt vom Arzt verordnet werden kann. Im Jahr 2021 wurde die Übergangspflege weiter ausgebaut und kann seitdem für bis zu zehn Tage im Krankenhaus erfolgen, wenn die Pflege im Anschluss nicht anders sichergestellt werden kann.
Hier wird erklärt wie diese sogenannte Unterstützungspflege (vorher Übergangspflege) funktioniert und welche Leistungen bezahlt werden können. Unterstützungspflege (Übergangspflege): Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad weiterlesen
Landespflegegeld Bayern: 1000€ pro Jahr ab Pflegegrad 2
Bayern hat seit 2019 ein sogenanntes Landespflegegeld in Höhe von 1000€ eingeführt. Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 erhalten. Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jährlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder Zuhause leben und versorgt werden. Das bayerische Landespflegegeld ist steuerfinanziert und sie ist keine Leistung der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung
- Pflegegrad 2 wurde vor dem 01.10. des laufenden Jahres festgestellt. Für das Landesamt existiert ein Pflegegeldjahr, welches vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres reicht. Landespflegegeld Bayern: 1000€ pro Jahr ab Pflegegrad 2 weiterlesen
Kurzzeitpflege: 1774€ pro Jahr
Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein Betrag von 1774€ zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Die Kurzzeitpflege kann damit eine absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre. Kurzzeitpflege: 1774€ pro Jahr weiterlesen
Mehr Lebensqualität durch Tierbeobachtung
Dass die Beobachtung von wilden in Deutschland lebenden Tieren den Alltag von pflegebedürftigen Menschen bereichern kann wurde mir vor einigen Jahren bei einem Besuch eines älteren Ehepaares bei ihnen zu Hause das erste Mal bewusst. Das Ehepaar lebte alleine in einem Haus auf dem Land und der Ehemann pflegte seine schwer betroffene und auf einen großen Elektrorollstuhl angewiesene Frau. Im Gespräch erzählte mir der Mann, dass die beiden gerne am Fenster sitzen und dabei den Vögeln zuschauen, die an das Futterhäuschen kommen würden. Beide lächelten bei der Geschichte und freuten sich sichtbar über die Erinnerungen daran. Das Futterhäuschen stand gerade nur wenige Meter entfernt vom Fenster und man hatte wirklich einen guten Blick darauf.
Familienerholungsstätten: Zuschuss für Urlaub mit Pflegebett
Derzeit ist Urlaub leider nicht denkbar, denn die Corona-Pandemie hat uns alle im Griff. Erst nach deren Abklingen werden wieder Reisen möglich sein. Auch dann gilt: Wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Hilfe angewiesen ist kommt die Erholung oft zu kurz. Denn barrierefreie Unterkünfte sind rar und falls zusätzlich noch personelle Pflege und Hilfsmittel organisiert werden müssen wird es oft kompliziert. Allein die Organisation eines Pflegebettes ist bei den meisten klassischen Hotels ein fast unlösbares Problem.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wirbt mit ihrer Broschüre „Urlaub mit der Familie“ für ein Netz aus 30 Familienerholungsstätten mit barrierefreien Zimmern in den touristischen Top-Regionen Deutschlands. Oft sind die Zimmer sogar mit einem Pflegebett ausgestattet und ein Pflegedienst vor Ort kommt ins Haus.
Bezüglich der Finanzierung stelle ich drei Punkte genauer vor:
- Einige Bundesländer geben auf Antrag einen kleinen Zuschuß für einen Urlaub in einer Familienerholungsstätte. Dafür gibt es bestimmte Vorausetzungen.
- Auch die Stiftung Dr. med. Heide Paul-Toebelmann Stiftung kann auf Antrag eine Erholungsmaßnahme für pflegende Angehörige bezuschussen.
- Der Pflegedienst kann auch im Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen über die Verhinderungspflege mit finanziert werden, wenn der pflegende Angehörige z.B. stundenweise eigene Unternehmungen machen möchte (siehe dazu diesen Beitrag zum Thema Verhinderungspflege und stundenweise Verhinderung der Pflegeperson).
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Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer
Mobile Treppensteiger kommen zur Überwindung von Treppen in den Einsatz, wenn ein Aufzug oder ein Treppenlift fehlt. Sie gehören in den Leistungsbereich der Pflegekasse und können von Pflegebedürftigen als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Zumindest für Rollstuhlfahrer, für die eine Treppensteighilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 16. Juli 2014 entschieden (B 3 KR 1/14 R, 16.07.2014). Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer weiterlesen
40€ für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel können bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (z.B. Hausnotruf).
Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung zu Hause erleichtern und werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Verbrauchsprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen etc.)
- Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Lagerungskissen, Hausnotruf usw.).