Pflegegeld beantragen

Eine der bekanntesten Leistungen der Pflegekasse ist das Pflegegeld. Betroffene und Angehörige, bei denen noch kein Pflegegrad festgestellt ist, fragen sich oft wie und wo die Beantragung des Pflegegeldes stattfindet. Doch Pflegegeld wird erst ab einem Pflegegrad 2 ausgezahlt und dazu muss erst einmal eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Das geschieht im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens. Diese Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Zur Antragstellung reicht zunächst ein formloses Schreiben, also ein Brief an die Pflegekasse. Diese wird dem Antragsteller dann das Antragsformular zuschicken. Natürlich kann der Antrag auch telefonisch angefordert werden. Alle schon notwendigen Pflegeleistungen und auch das Pflegegeld können erst ab dem Datum des Antrags erstattet werden. Die formlose Beantragung hat den Vorteil, dass damit bereits das Antragsdatum vorgezogen werden kann.

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Die zuständige Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angegliedert. Dort wird auch der Antrag für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt. Die Höhe des Pflegegeldes und alle weiteren Leistungen der privaten Pflegekassen entsprechen denen der gesetzlichen Pflegekassen. Auch wenn beide Leistungsträger unter einem Dach sind, haben sie klar voneinander getrennte Leistungen. Die Pflegekasse ist jedoch nur dann für für Pflegeleistungen zuständig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller muss eine Krankenversicherung haben.
  • Es müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein. Innerhalb der letzten 10 Jahre muss mindestens zwei Jahre lang eine Krankenversicherung bestanden haben.
  • Eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit, die voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen wird, muss vorliegen.

Liegen die ersten beiden Voraussetzungen nicht vor, kann der Sozialhilfeträger zuständig sein. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann dort die sogenannte Hilfe zur Pflege beantragt werden. Liegt keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vor und ist dennoch Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig, kann unter bestimmten Bedingungen die Übergangspflege bei der Krankenkasse beantragt werden.

Nach der Beantragung der Feststellung der Pflegebedürftigkeit findet innerhalb weniger Wochen die Begutachtung statt. Dazu meldet sich üblicherweise ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beim Antragsteller, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren.


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Mehr zum Pflegegeld und weitere Leistungen, wie z.B. der Haushaltshilfe:

Pflegegeld und weitere Pflegeleistungen

Näheres zur Begutachtung habe ich hier beschrieben:

Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.