Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung der Pflegeversicherung. Die Leistungen sind bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gleich. Das Pflegegeld wurde 2017 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes angehoben und blieb seitdem auf dem gleichen Niveau. Für 2021 wurde zwar eine Pflegegelderhöhung angekündigt, die jedoch wieder abgesagt wurde. Übrig blieb eine abgespeckte Reform, die ab 2022 die Sachleistung für die ambulante Pflege durch Pflegedienste erhöht.
Zu unterscheiden ist das Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson, die häusliche Pflege durch eine Sozialstation und eine Kombination aus beidem, die sogenannte Kombinationsleistung. Dem gegenüber steht die stationäre Pflege in einer Einrichtung.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse jeden Monat an die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist ein festgestellter Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 2 und die Pflege muß durch eine Privatperson erfolgen. Ob es sich dabei um eine Nachbarin oder nahe Verwandte handelt macht dabei keinen Unterschied. Auch für angemeldete 24 Stunden Pflegekräfte kann das Pflegegeld ausgegeben werden.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson
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Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 316 | 545 | 728 | 901 |
Ambulante Pflege durch Sozialstation
Wird eine ambulante Pflege durch eine Sozialstation benötigt, besteht anstelle des Pflegegeldes ein Anspruch auf einen höheren monatlichen Betrag, der in Form einer Pflegesachleistung besteht. Diese Pflegesachleistung verrechnen die gesetzlichen Pflegekassen direkt mit dem ambulanten Pflegedienst. Private Pflegekassen arbeiten dagegen mit Rückerstattungen.
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 689 | 1298 | 1612 | 1995 |
monatlich ab 01.01.2022 | – | 724 | 1363 | 1693 | 2095 |
Kombinationsleistung
Wird der Betrag für die Pflegesachleistung durch eine Sozialstation nicht voll ausgeschöpft, kann die sogenannte Kombinationsleistung beantragt werden. Das nicht verbrauchte Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Die Berechnung kann mit unserem Pflegegeldrechner leicht nachvollzogen werden.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung dieses Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diese Seite.
Stationäre Pflege
Die Pflegesachleistungen sind bei stationärer Pflege etwas höherer als bei der ambulanten Pflege. Weil die Kosten einer stationären Pflege immer höher sind als die Pflegesachleistungen, muß der Restbetrag selbst bezahlt werden oder vom Sozialhilfeträger mit der „Hilfe zur Pflege“ finanziert werden.
Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 125 | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |