Krankenfahrten: mit dem Taxi oder Patientenfahrdienst zum Arzt

Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung, für die ein Taxi oder ein Patientenfahrdienst genommen werden kann. Doch nur bei schweren Beeinträchtigungen der Mobilität  ist eine ärztliche Verordnung der Krankenfahrt möglich. Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt ist keine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.

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Voraussetzungen für die Verordnung von Krankenfahrten:

Die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ können Ärtzte und Psychotherapeuten ausstellen. Für die Kostenübernahme von Krankenfahrten durch die Krankenkasse sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die Krankenfahrt ist nicht mit dem eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.
  2. Die ambulante Behandlung muss zwingend medizinisch notwendig sein und im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sein.
  3. Verordnung ist bei eingeschränkter Mobilität möglich:
    1. Schwerbehinderung mit einem der Merkzeichen  aG, Bl oder H.
    2. oder bei Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 oder 5
    3. oder für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung
  4. Auch Fahrten zur Dialyse oder zur onkologischen Chemo- und Strahlentherapie sind als Krankenfahrten verordnungsfähig. In diesem Fall wird die eingeschränkte Mobilität nicht vorausgesetzt.

Was fällt unter die ambulanten Behandlungen?

Zu den ambulanten Behandlungen zählen Behandlungen beim Arzt, jedoch keine Termine, bei denen nur Verordnungen abgeholt oder über Befunde gesprochen werden. Auch für Termine beim Psychotherapeuten oder Zahnarzt sowie Therapiestunden beim Physio-, Ergotherapeuten und Logopäden können Krankenfahrten verordnet werden. Viele Therapeuten kommen aber zum Hausbesuch zu ihren Patienten, so dass hier keine Krankenfahrt notwendig wäre. Auch immer mehr Zahnärzte bieten die Versorgung einfacher zahnärztlicher Eingriffe im Rahmen von Hausbesuchen an.

Wann ist eine vorherige Genehmigung der Krankenfahrt durch die Krankenkasse notwendig?

Die Verordnung einer Krankenfahrt zum Ergo-/Physio- oder Psychotherapeuten muss der Krankenkasse vom Patienten vor Antritt der Krankenfahrten zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse können die Krankenfahrten mit dem Taxi, dem Fahrdienst oder dem Krankentransportwagen erfolgen.

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Abgesehen von einer Zuzahlung in Höhe von 5-10€ übernimmt die Krankenkasse die Kosten. In Notfällen dürfen Ärzte und Psychotherapeuten die Verordnung auch nachträglich ausstellen!

Falls während der Fahrt eine medizinische Betreuung notwendig ist, kann die Fahrt auch mit dem Krankentransportwagen erfolgen. Auch das muß vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.

Stationäre Behandlungen: Krankenhaus

Auch bei stationärer Behandlung dürfen Krankenbeförderungen bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Die Patienten müssen die Verordnung der Krankenfahrten nicht bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Dies gilt auch für vor- und nachstationäre Behandlungen. Bei Rehamaßnahmen gelten andere Regeln, in diesem Fall sollte man vorher die Krankenkasse kontaktieren.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.