Alle Beiträge von Jochen Radau

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.

Pfronten Blick

Familienerholungsstätten: Zuschuss für Urlaub mit Pflegebett

Derzeit ist Urlaub leider nicht denkbar, denn die Corona-Pandemie hat uns alle im Griff. Erst nach deren Abklingen werden wieder Reisen möglich sein. Auch dann gilt: Wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Hilfe angewiesen ist kommt die Erholung oft zu kurz. Denn barrierefreie Unterkünfte sind rar und falls zusätzlich noch personelle Pflege und Hilfsmittel organisiert werden müssen wird es oft kompliziert. Allein die Organisation eines Pflegebettes ist bei den meisten klassischen Hotels ein fast unlösbares Problem.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wirbt mit ihrer Broschüre „Urlaub mit der Familie“ für ein Netz aus 30 Familienerholungsstätten mit barrierefreien Zimmern in den touristischen Top-Regionen Deutschlands. Oft sind die Zimmer sogar mit einem Pflegebett ausgestattet und ein Pflegedienst vor Ort kommt ins Haus.

Bezüglich der Finanzierung stelle ich drei Punkte genauer vor:

  • Einige Bundesländer geben auf Antrag einen kleinen Zuschuß für einen Urlaub in einer Familienerholungsstätte. Dafür gibt es bestimmte Vorausetzungen.
  • Auch die Stiftung Dr. med. Heide Paul-Toebelmann Stiftung kann auf Antrag eine Erholungsmaßnahme für pflegende Angehörige bezuschussen.
  • Der Pflegedienst kann auch im Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen über die Verhinderungspflege mit finanziert werden, wenn der pflegende Angehörige z.B. stundenweise eigene Unternehmungen machen möchte (siehe dazu diesen Beitrag zum Thema Verhinderungspflege und stundenweise Verhinderung der Pflegeperson).

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Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer

Mobile Treppensteiger kommen zur Überwindung von Treppen in den Einsatz, wenn ein Aufzug oder ein Treppenlift fehlt. Sie gehören in den Leistungsbereich der Pflegekasse und können von Pflegebedürftigen als Pflegehilfsmittel beantragt werden. Zumindest für Rollstuhlfahrer, für die eine Treppensteighilfe eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Das hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 16. Juli 2014 entschieden (B 3 KR 1/14 R, 16.07.2014). Treppensteiger ist ein Pflegehilfsmittel für Rollstuhlfahrer weiterlesen

Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel

Übernimmt die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel, dann bezahlt sie auch anfallende Strom-, Reparatur- und Wartungskosten. Für selbst beschaffte Hilfsmitteln ist die Kasse dagegen nicht zuständig.

Notwendige Reparaturen werden von dem Sanitätshaus durchgeführt, welches das Hilfsmittel ausgeliefert hat. Bei Rollstühlen beinhaltet dies auch Verschleißteile wie die Reifen und Akkus. In der Regel rechnet das Sanitätshaus die Reparatur- und Wartungskosten selbst mit der Kasse ab. Reparatur-, Strom- und Wartungskosten für Hilfsmittel weiterlesen

Hausnotruf und E-Mobilangebote einholen

Wir bieten drei Formulare, über die bequem Firmenangebote für E-Mobile und Hausnotrufe eingeholt werden können.

Service: bequem Firmenangebote einholen

E-Mobil Angebote Hausnotruf Angebote

Das ermöglicht einen Preisvergleich und eine fachkundige Beratung. Dazu arbeiten wir seit mehren Jahren mit der Onlineplattform Aroundhome und Liftstar zusammen und konnten bereits mehrere hundert erfogreiche Vermittlungen durchführen.

Nach dem Ausfüllen des Formulars bekommen Sie einen Anruf von unserem Kooperationspartner.

10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsverhinderung

Tritt bei einem Mitglied der Familie eine plötzliche Pflegebedürftigkeit auf, so muss in der Regel einiges organisiert werden. Kann die Pflege nicht selbst geleistet werden, so muss ein ambulanter Pflegedienst gefunden werden oder ein Platz in einer Pflegeeinrichtung.

Um Arbeitnehmern (auch bei Minijobs) die dafür notwendige Zeit zu verschaffen wurde die gesetzliche Pflegezeit eingeführt, wir haben darüber bereits in einem Beitrag zur Pflegezeit berichtet. Mit dem Pflegeunterstützungsgeld übernimmt die gesetzliche Pflegekasse bis zu 10 Tage lang bis zu 90% des Nettoarbeitsentgeltes. 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsverhinderung weiterlesen

Verhinderungspflege im Urlaub

Die Verhinderungspflege bietet eine Möglichkeit der Ersatzpflege, falls die Pflegeperson krank oder aus anderen Gründen verhindert ist. Mit einem jährlichen Betrag von bis zu 1612€ kann per Verhinderungspflege eine häusliche Pflege  durch eine Privatperson stunden- oder tageweise finanziert werden. Das Pflegegeld wird währendessen voll bzw. zur Hälfte weitergewährt. Verhinderungspflege im Urlaub weiterlesen

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

In der Pflegeversicherung wurden 2017 die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.  Die Pflegebedürftigkeit wird seitdem anhand der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aus sechs Lebensbereichen, sogenannten Modulen eingeschätzt. Dieser Beitrag befasst sich mit der Ermittlung des Pflegegrades. Bei der neuen Begutachtung (NBA) werden dazu sechs sogenannte Module abgefragt. Nachfolgend erläutere ich die Module einzeln. Wie wird der Pflegegrad ermittelt? weiterlesen

Pflegegeld beantragen

Eine der bekanntesten Leistungen der Pflegekasse ist das Pflegegeld. Betroffene und Angehörige, bei denen noch kein Pflegegrad festgestellt ist, fragen sich oft wie und wo die Beantragung des Pflegegeldes stattfindet. Doch Pflegegeld wird erst ab einem Pflegegrad 2 ausgezahlt und dazu muss erst einmal eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Das geschieht im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens. Diese Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegegeld beantragen weiterlesen

Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch

Um Leistungen wie zum Beispiel Pflegegeld von der Pflegekasse zu erhalten muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Diese Begutachtung kann nur nach einer Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgen.

Die Pflegeversicherung hat 2017 fünf Pflegegrade eingeführt, welche die bisherigen Pflegestufen ersetzen.

Die neue Begutachtung (NBA) der Pflegebedürftigkeit und die daraus folgende Berechnung der Pflegegrade sind umfangreich. Vor einer anstehenden Begutachtung sollte man sich intensiv darauf vorbereiten. Dazu kann ein Pflegetagebuch dienen, auf welches wir unten im Beitrag verweisen. Außerdem sollte bei der Begutachtung ein Angehöriger mit dabei sein. Pflegegrade: Begutachtung und Pflegetagebuch weiterlesen