Die Pflege eines Angehörigen ist in der Regel immer mit einer großen Belastung für die Pflegepersonen verbunden. Was tun, wenn man als pflegender Angehöriger kurzfristig ausfällt oder eine Auszeit benötigt?
Die Verhinderungspflege soll pflegender Angehörige stunden- oder tageweise (z.B. für private Anlässe oder Urlaub) entlasten oder im Krankheitsfall der Pflegeperson eine Ersatzpflege finanzieren. Die Verhinderungspflege kann mit bis zu 1612 € im Jahr die häusliche oder stationäre Pflege durch eine weitere Person oder einen Pflegedienst bezuschussen. Der Betrag von 1612 € ist als ein jährlich zur Verfügung stehendes Budget zu verstehen.
Verhinderungspflege = Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Die Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse als „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ zu beantragen. Neben einem Stundensatz können auch Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden. Verhinderungspflege weiterlesen