Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung der Pflegeversicherung. Die Leistungen sind bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gleich. Das Pflegegeld wurde 2017 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes angehoben und blieb seitdem auf dem gleichen Niveau. Für 2021 wurde zwar eine Pflegegelderhöhung angekündigt, die jedoch wieder abgesagt wurde. Übrig blieb eine abgespeckte Reform, die ab 2022 die Sachleistung für die ambulante Pflege durch Pflegedienste erhöht.
Zu unterscheiden ist das Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson, die häusliche Pflege durch eine Sozialstation und eine Kombination aus beidem, die sogenannte Kombinationsleistung. Dem gegenüber steht die stationäre Pflege in einer Einrichtung.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse jeden Monat an die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist ein festgestellter Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 2 und die Pflege muß durch eine Privatperson erfolgen. Ob es sich dabei um eine Nachbarin oder nahe Verwandte handelt macht dabei keinen Unterschied. Auch für angemeldete 24 Stunden Pflegekräfte kann das Pflegegeld ausgegeben werden.